Guten Morgen, ich habe hier einenNachlassfall vor mir liegen, den ich nach 2 Jahren nun gern zum Abschlussbringen möchte.
Die Erblasserin ist 1975 kinderlos verstorben. Sie hatnoch 9 Geschwister, welche 1975 teilweise schon vorverstorben waren, dieübrigen Geschwister sind inzwischen alle nachverstorben.
und nun konkret:
Der Bruder B der Erblasserin ist vorverstorben. Erhinterlässt 8 Kinder. Diese 8 Kinder sind inzwischen alle nachverstorben. DieErben dieser 8 Kinder sind bekannt.
Eines von diesen 8 Kindern (Nichte der Erblasserin) istallerdings aufgrund Testament beerbt worden von ihren 7 Freunden. Von ihren 7Freunden sind inzwischen auch 5 verstorben. Sind die Erben der nachverstorbenenFreunde ebenfalls zu ermitteln und am Erbscheinsverfahren zu beteiligen? Odersagt man dann auch einfach, dass hier Schluss ist, schließlich ist der Aufwandnicht unerheblich und in Anbetracht der entfallenden Erbquote auf die Nichteder Erblasserin von 1/40 und damit pro Freund 1/280 (1/40 :7 Freunde) vernachlässigbar?
Der Wert desNachlasses beträgt 1.000 Euro!
Auf dem Erbschein stehen dann natürlich nur dienachverstorbenen Geschwister der Erblasserin, bzw. die Abkömmlinge dervorverstorbenen Geschwister, das ist mir klar.
(In meinem Fall stehen auf dem Erbschein nur Tote)
Aber wie weit würdet ihr die Erben der Erben am Erbscheinsverfahrenbeteiligen?
Grüße Döner