Rechte bei Auflassungsvormerkung

  • Das stimmt... Und wie wäre das, wenn S die eigene Finanzierungsgrundschuld - falls es die gäbe - nicht ablösen kann?

  • Das stimmt... Und wie wäre das, wenn S die eigene Finanzierungsgrundschuld - falls es die gäbe - nicht ablösen kann?

    Wenn die Belastungsvollmacht vernünftig gemacht ist, kann immer durch Rückzahlung der geleisteten KP-Beträge abgelöst werden.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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