Es werden Reisekosten der Partei geltend gemacht zum Gerichtstermin. Die Partei ist im Termin jedoch nicht erschienen sondern stand laut Angabe Ihres Rechtsanwaltes im Stau.
Es wird eine Erklärung der Partei zur Glaubhaftmachung angeboten.
Die Gegenseite sagt nur pauschal diese Kosten seien nicht erstattbar.
Wie würdet Ihr entscheiden ? Festsetzen ?