widerspruch oder verspäteter widerspruch?

  • kurze dumme frage am morgen :D

    Mahnbescheid erlassen, widerspruchsfrist ist einen tag abgelaufen und nun kommt der widerspruch reingeflattert. Vb ist noch nicht beantragt und es wurde von keiner seite terminsbestimmung beantragt. handelt es sich jetzt um einen normalen widerspruch, weil dieser ja solange beantragt werden kann bis der vb verfügt ist oder um einen verspäteten widerspruch der als einspruch zu behandeln ist. bin ein wenig verwirrt, aber meine das es ein ganz normaler wiederspruch ist und nicht als einspruch zu behandeln ist.

    Danke für eure Hilfe!

  • Solange, wie der VB noch nicht verfügt wurde, ist es ein "normaler" Widerspruch, das Mahnverfahren bleibt also noch als solches anhängig ;) Die zweiwöchige Widerspruchsfrist ist ja keine Ausschlussfrist für die Einlegung des Widerspruchs.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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