Außergerl. Einigungsversuch vor 01.07. mit Änderungen nach 01.07.

  • Hallo zusammen,

    leider ist mir kein besserer Titel eingefallen :(

    Ich habe hier ein IK-Verfahren in dem der RA einen außergerichtlichen Einigungsversuch durchgeführt hat und in seinem Anschreiben damals, wie auch unter der Anlage 7B angibt, dass sie im Zusammenhang besonders darauf hinweisen, dass der Schuldner nach dem ab 01.07. gültigen... bereits nach 36 Mon. RSB.... bekommen könnte.
    Der Plan sieht 40 Monatsraten à 450 € und somit 18t € vor.

    Der Antrag ging vor dem 01.07. ein und ich hatte eine Zwischenverfügung geschrieben, dass die Angaben widersprüchlich seien, worauf hin ich einen nicht sehr netten Anruf erhielt, dass die Angaben überhaupt nicht widersprüchlich seien.

    Ich habe dann den § 309 Ziffer 2 gebracht. Der RA meinte, dass müssten die Gläubiger rügen. Bei derzeit keinen Unterhaltsverpflichtungen sind 423,47 € pfändbar x 72 Monate würden knapp 30.500 € rauskommen.

    Kann ich die Änderung des Plans verlangen? Ich finde den Plan jetzt grds. mal nicht "nicht aussichtsreich", aber ich kann doch nicht da Angaben über das neue Recht drin haben, wenn die überhaupt gar nicht greifen können :confused:
    Oder kann ich dann vielleicht doch gleich eröffnen?

  • Wenn der Antrag vor dem 01.07. gestellt worden ist, dann kann man natürlich schlecht vertreten, dass es die RSB in diesem Verfahren jetzt schon früher gibt, aber man kann es schreiben und vielleicht schauen die Gläubiger ja nicht so genau hin.

    Das ist nicht gerade seriös, aber der anwaltliche Berater ist halt der des Schuldners....

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Hm, ja schon. Aber was heißt das denn jetzt für meinen gerichtlichen Plan: Kann ich den so an die Gläubiger rausschicken?

  • Kann ich die Änderung des Plans verlangen? Ich finde den Plan jetzt grds. mal nicht "nicht aussichtsreich", aber ich kann doch nicht da Angaben über das neue Recht drin haben, wenn die überhaupt gar nicht greifen können :confused:

    Oder kann ich dann vielleicht doch gleich eröffnen?


    Bist du dir sicher, dass du Rechtspflegerin bisst ? ;)

  • [QUOTE=TJ;965496
    Bist du dir sicher, dass du Rechtspflegerin bisst ? ;)[/QUOTE]


    Nee, eigentlich nicht :mad: Wir sind so ein tolles Vorverfügungsgericht (zum Glück vom Aussterben bedroht :D )

  • [QUOTE=TJ;965496
    Bist du dir sicher, dass du Rechtspflegerin bisst ? ;)[/QUOTE]


    Nee, eigentlich nicht :mad: Wir sind so ein tolles Vorverfügungsgericht (zum Glück vom Aussterben bedroht :D )


    Eiweiha, sagt mal - ist das eigentlich legitim, was ihr da veranstaltet ?

  • wenn das bei Euch eingepenst ist, will ich sofort dahin :D
    Zur Sache: nein, kann nicht die Neuregelung in Anspruch nehmen. Prob: Antragsrücknahme, was dann ... da lässt sich drüber diskutieren, ob die Antragsrücknahme eines an sich zulässigen Antrags und die Stellung eines neuen Antrags vorliegend nicht rechtsmissbräuchlich wäre.

    Aber zum Fall in concreto: wie sieht denn die außergerichtliche Lage aus ? wenn danach nicht aussichtsreich eröffnen und gut ist !
    Hey, will auch bei so einem Gericht sein, aber nur, wenn es eingepenst ist .....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • So lustig ist Vorverfügen leider nicht. Als ich die Sache es vorlegte bekam ich zur Antwort, dass müsse ich entscheiden :eek:
    Und eingepenst: ja, allerdings steht das in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand :( (Ich meine es sind 20 % für Dauer-Eil-Sachen, ESUG-Verfahren, diese Woche erst wieder Eigenverwaltung.... Nein, dass macht keinen Spaß - mir zumindest....)
    Aber ich möchte hier auch nicht jammern....

    Ich habe übrigens zwischenzeitlich einen geänderten, wenn auch wieder fehlerhaften Plan bekommen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!