Hallo liebe Forengemeinde,
ich befürchte, ich kriege jetzt bestimmt Schelte, aber ich muss trotzdem mal eine ganz blöde Frage stellen, die ich mir selbst nicht beantworten kann (nur durch Durchsicht meiner InsO...so ganz ohne Kommentar und gesunden Menschenverstand).
Wenn eine Krankenkasse im Insolvenzverfahren eine Forderung als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung deklariert und der Schuldner dagegen Widerspruch einlegt, was passiert dann?
Ein Bekannter der Familie hat vor kurzem die RSB erreicht und jetzt will die Krankenkasse weiter vollstrecken...und er kann sich das so gar nicht erklären, weil er damals ja Widerspruch eingelegt hat, dann aber nie wieder was zu dieser Forderung gehört hat.
Und ich mit meinem spärlichen Studienwissen (in der Stunde, in der das behandelt wurde, muss ich wohl gefehlt haben) konnte ihm da leider überhaupt nichts über die weitere Vorgehensweise erklären. Ich werde aus den Paragrafen der InsO diesbezüglich leider so gar nicht schlau.
Würde mir das bitte jemand nur mal ganz kurz und grob erklären?
Vielen Dank schonmal im Voraus.
Freundliche Grüße
Efeu