Mir liegt ein Antrag auf Löschung eines Rechts für eine KG vor, deren phG die X-Limited ist.
Herr A bewilligt die Löschung als Director der X-Limited für die KG.
Vorgelegt wird ein „Secretary’s Certificate“, aus dem hervorgeht, dass der Secretary der X-Limited die Y- Limited ist.
In dem „Secretary’s Certificate“ lautet es:
„Wir, die Y-Ltd., bestätigen nach Einsicht in die Gesellschaftsakten, dass Herr A der wirksam gewählte oder bestellte, zum Amt befähigte und handelnde Managing Director der Gesellschaft ist. Dieses Amt gewährt Herrn A das Recht, die Gesellschaft bei allen von einem Managing Director vorzunehmenden Maßnahmen einzeln zu vertreten.“
Es folgt eine Unterschrift samt Beglaubigungsvermerk und Unterschrift des englischen Notars:
„Für die X-Limited erschien der einzelvertretungsbefugte Vertreter, der dem Notar persönlich bekannt ist, vor dem unterzeichnenden Notar und unterschrieb diese Urkunde in seiner Funktion als amtierender Company’s Secretary der y-Limited. Dies bezeuge ich mit meiner Unterschrift und meinem Siegel."
Dann folgt nochmal ein Beglaubigungsvermerk, diesmal nur in englischer Sprache. Der Notar beglaubigt hier die Unterschrift der Frau B, „acting as one of the authorised representatives of the Y-Limited who on the day of the date hereof, being duly identified, signed the said annexed Certificate for and on behalf the said Company to me duly acknowledged.”
Es folgt die Apostille in englischer Sprache.
Ich würde noch verlangen:
1. Das “Certificate of Incorporation”
2. Den Gesellschafterbeschluss, in dem Herr A zum einzelvertretungsberechtigten Director gewählt wurde (Abschrift aus dem Protokollbuch „minute book“)
Liege ich richtig?
Benötige ich sonst noch etwas?
Reicht es, dass der Secretary der Y-Limited in dem Certificate sagt, dass er der Secretary die X- Limited ist?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!