Ich hab zum Thema noch die folgende Entscheidung gefunden:
LG Hamburg, Urteil vom 13.09.2012 - 323 O 601/09
als subalternes justizarschloch kann ich die entscheidung von zu hause nicht einsehen, daher werde ich sie wohl ignorieren müssen. Die Klassengesellschaft des augehenden 19. Jhd.findet in der Juustiz nunmal ihre Fortsetzung