Wir wurden gerade gebeten, Anfragen bei Gerichtsvollziehern zukünftig zu unterlassen. Auskünfte werden standartmäßig nur noch durch das Insolvenzgericht eingeholt und an uns weiter gereicht. Leider sind darin die Informationen, die wir für die Insolvenzanfechtung benötigen, nicht immer (vollständig) enthalten.
Wie nun weiter? Ergänzende Anfragen ganz unterlassen? Diese über das Insolvenzgericht veranlassen? Oder doch direkt den Gerichtsvollzieher fragen?