Hallo, die Fälle der Genehmigungen zu Grundstücksgeschäften mit Minderjährigen häufen sich.... Folgender Fall:
Opa überträgt an seine Enkel diverse Grundstücke; ein Ergänzungspfleger für die 3 Kinder wurde bestellt. Der Vertrag liegt noch nicht zur Genehmigung vor.
Ein paar Wochen später wird jetzt der geplante Pflichtteilsverzicht mit der Bitte um Bestellung eines Ergänzungspflegers eingereicht. Der Vater der 3 Kinder verzichtet für sich und seine Abkömmlinge unter Hinweis auf die erfolgten Schenkungen / Übertragungen auf seinen Pflichtteil.
1. Brauche ich für die Kinder einen Ergänzungspfleger, weil der Vater für sich und auch die Kinder auf seinen
Pflichtteil verzichtet oder worin liegt der Vertretungsausschluss begründet ?
2. Wenn Erg.pfleger erforderlich, dann dürfte einer reichen, oder ?
3. Könnte das dann derselbe Erg.pfleger machen, der auch für die Übertragung bestellt wurde ?
4. Würdet Ihr die dann später notwendige fam.ger. Genehmigung bis zum Vollzug der Übertragung
zurückstellen, um sicher zu gehen, dass der Pflichtteilsverzicht nicht ohne "Gegenleistung" erfolgt ?
Vielen Dank für Eure Ideen !!!