Grundstücksschenkung und Pflichtteilsverzicht - Ergänzungspfleger

  • Hallo, die Fälle der Genehmigungen zu Grundstücksgeschäften mit Minderjährigen häufen sich.... Folgender Fall:

    Opa überträgt an seine Enkel diverse Grundstücke; ein Ergänzungspfleger für die 3 Kinder wurde bestellt. Der Vertrag liegt noch nicht zur Genehmigung vor.

    Ein paar Wochen später wird jetzt der geplante Pflichtteilsverzicht mit der Bitte um Bestellung eines Ergänzungspflegers eingereicht. Der Vater der 3 Kinder verzichtet für sich und seine Abkömmlinge unter Hinweis auf die erfolgten Schenkungen / Übertragungen auf seinen Pflichtteil.

    1. Brauche ich für die Kinder einen Ergänzungspfleger, weil der Vater für sich und auch die Kinder auf seinen
    Pflichtteil verzichtet oder worin liegt der Vertretungsausschluss begründet ?

    2. Wenn Erg.pfleger erforderlich, dann dürfte einer reichen, oder ?

    3. Könnte das dann derselbe Erg.pfleger machen, der auch für die Übertragung bestellt wurde ?

    4. Würdet Ihr die dann später notwendige fam.ger. Genehmigung bis zum Vollzug der Übertragung
    zurückstellen, um sicher zu gehen, dass der Pflichtteilsverzicht nicht ohne "Gegenleistung" erfolgt ?

    Vielen Dank für Eure Ideen !!!

  • Sehe ich auch so.

    Was mir aber unklar ist:
    Wofür wurden "damals" Ergänzungspfleger bestellt?

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Wie die Vorredner.
    Grundsätzlich kann der Vater auch ohne Mitwirkung (und damit auch ohne Genehmigung) der Abkömmlinge auf seinen Pflichtteil verzichten - dass sich die Wirkung des Verzichts auch auf die Abkömmlinge erstreckt, wenn nicht ausdrücklich bestimmt ist, dass die Abkömmlinge nicht betroffen sein sollen, ergibt sich aus § 2349 iVm § 2346 BGB.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Sehe ich auch so.

    Was mir aber unklar ist:
    Wofür wurden "damals" Ergänzungspfleger bestellt?

    Für den Übertragungsvertrag betreffend Wohnungseigentum mit RückAV und Aufhebungsverbot bzgl. der WEG hat die Kollegin einen Ergänzungspfleger bestellt. Ich habe die Sache jetzt wegen des Pflichtteilsverzichts auf dem Tisch und der Notar möchte denselben Erg.pfleger (dessen Bestellung ja offensichtlich gar nicht erforderlich ist).

    Vielen Dank für Eure Hilfe !!!

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