nach dem Studium

  • Hallo Leute,

    nach einem zweiwöchigen Praktikum in der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht meines Heimatortes, habe ich festgestellt, dass Rechtspflegerin genau der Beruf ist ,den ich machen will (soweit man das in 2 Wochen einsehen kann :)).
    Habe jezt auch angefangen mich in den ersten Bundesländer für das Wintersemester 2015 zu bewerben.
    Ich bewerbe mich in Meißen und an der HWR in Berlin für Berlin,Brandenburg und Sachsen-Anhalt.

    Nun meine Frage: Gibt es die Möglichkeit nach dem Studium das BUndesland zu wechseln.
    Während des Praktikums und bei sämtlichen "Tagen der offenen Tür" habe ich schon gesagt bekommen, dass das oftmals schwierig ist, da das Bundesland in dem man studiert ja das Studium bezahlt und man danach an das jeweilige Bundesland gebunden ist.
    Habe schon über die Möglichkeit der Tauschpartner gelesen, weiß aber dass das oftmals Jahre dauert und sehr schwierig ist.

    Mein "Heimatbundesland" ist Sachsen-Anhalt, aber falls ich z.B. in Meißen genommen werden würde und das Studium in den 3 Jahren absolviere (das halt ich durch:)) ,kann ich dann irgendwie wieder nach Hause und in Sachsen-Anhalt irgendwo an einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft arbeiten.Ein Bekannter meinte jetzt, dass man sich auch trotz Ernennungsurkunde nach dem Studium in anderen Bundesländern bewerben kann.

    Stimmt das? Hoffe ihr könnt mir helfen.Schon mal vielen Dank für die Antworten ;)

  • Hätte man das Suchwort "Wechsel" bemüht, wären einige Treffer zu erzielen gewesen z.B. das hier :

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ghlight=Wechsel

    Gibt aber auch noch jüngere Threads dazu.


    Man könnte natürlich versuchen ,z.B. in Ba-Wü aufzuschlagen, weil dort Mangel herrscht.
    Ob da aber Dein Ausbildungsland mitzieht ?
    Mit Äußerungen von Bekannten wär ich vorsichtig.

    Nachtrag :
    Du könntst natürlich auch in eine Bundesbehörde wechseln.
    M.W. sucht z.B. das Bundesamt für Migration aktuell ebenfalls Rechtspfleger .
    Kann mir derzeit nicht vorstellen, dass es in 3-4 Jahren nach Deinem Studium weniger Asylanträge gibt als jetzt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Steinkauz (22. Juli 2014 um 22:43)

  • Zitat

    Ein Bekannter meinte jetzt, dass man sich auch trotz Ernennungsurkunde nach dem Studium in anderen Bundesländern bewerben kann.

    Die Möglichkeit besteht. Dass man dich "einfach so" ziehen lässt, ist aber unrealistisch. Du brauchst einen ("gleichwertigen") Tauschpartner, der an deiner statt in dein Bundesland zieht.

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

  • Mein "Heimatbundesland" ist Sachsen-Anhalt, aber falls ich z.B. in Meißen genommen werden würde und das Studium in den 3 Jahren absolviere (das halt ich durch:)) ,kann ich dann irgendwie wieder nach Hause und in Sachsen-Anhalt irgendwo an einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft arbeiten.Ein Bekannter meinte jetzt, dass man sich auch trotz Ernennungsurkunde nach dem Studium in anderen Bundesländern bewerben kann.

    Wenn es bei dir so läuft, wie bei den "Auswärtigen" aus meinem Jahrgang, dann willst du gar nicht mehr "nach Hause" zurück ;)

    Bewerben kann man sich immer. Aber wie schon die Vorposter geschrieben haben: Leicht isset nicht.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Ich denke, man sollte sich nur dort bewerben, wo man sich gut vorstellen kann, nach dem Studium auch über viele Jahre hinweg zu leben und zu arbeiten.

    Alles andere führt sonst nur zu Frust und Unzufriedenheit.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich denke, man sieht es schon hier in der Stellenbörse ganz gut:

    Der Wechsel von einem Land zu einem anderen ist meist nicht so einfach und schnell möglich. Man kann Glück haben und es klappt schnell und so wie gewünscht. Hat man aber kein Glück, dann wird es über Jahre nichts mit einem gewünschten Wechsel.

    Daher würde ich jedem abraten, sich in einem Land zu bewerben und ausbilden zu lassen, in dem man später gar nicht auf Dauer bleiben will.
    Zum einen ist das dem Land gegenüber m.E. unfair, weil man nicht mit offenen Karten spielt und dadurch in den Genuss einer teueren Ausbildung kommt, obwohl man von Anfang an nicht vorhatte, den Beruf dort später dauerhaft auszuüben.
    Zum anderen bringt es einen selbst nicht wirklich zu dem, was man evtl. möchte.

    Ulf

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  • Wie gesagt; wer einen Tauschpartner nicht findet , für den könnte der Bund zumindest eine Option sein.
    Moral hin oder her ; gegessen wird trotzdem.
    Man ist dann in der Regel halt nicht in den üblichen gelehrten Tätigkeiten beschäftigt.

    Dieses Jahr wars an der FH Schwetzingen offenbar so, dass das von mir oben erwähnte Bundesamt aktiv vor Ort für sich geworben hat.
    Offenbar bei einigen Prüfungsabgängern auch mit Erfolg.
    Dass die Anwärterstellen dann dem Land - und hier gibts dringenden länderspezifischen Bedarf - fehlen , steht auf einem anderen Blatt.
    Ausbildungsvergütung muss jedenfalls bei Übernahme durch den Bund nicht zurückbezahlt werden.

  • Dass man dorthin wechselt oder auch in en anderes Land wechselt, will ich ja gar nicht verteufeln.

    Aber ich möchte davor warnen, sich einfach irgendwo zu bewerben und dann im Fall der Fälle dort zu studieren, obwohl einem von vorn herein klar ist, dass man dort später wieder weg will. Man kann und sollte in meinen Augen nicht davon ausgehen, dass man nach dem Studium in dem Beruf bleiben und sich zugleich Richtung Heimat orientieren kann.

    Wer also weiß, dass er später nur heimatnah arbeiten und leben will, der soll sich bitte auch nur heimatnah bewerben!

    Ulf

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  • Wer also weiß, dass er später nur heimatnah arbeiten und leben will, der soll sich bitte auch nur heimatnah bewerben!

    ...wobei der Begriff "heimatnah" je nach Bundesland auch reines Wunschdenken bleibt. In den Stadtstaaten mag das grundsätzlich gehen, in den meisten Bundesländern hat man aber theoretisch ein sehr weites Einsatzgebiet und kann z.B. auch als Kölner nach Bielefeld müssen.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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