Hallo Leute,
nach einem zweiwöchigen Praktikum in der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht meines Heimatortes, habe ich festgestellt, dass Rechtspflegerin genau der Beruf ist ,den ich machen will (soweit man das in 2 Wochen einsehen kann :)).
Habe jezt auch angefangen mich in den ersten Bundesländer für das Wintersemester 2015 zu bewerben.
Ich bewerbe mich in Meißen und an der HWR in Berlin für Berlin,Brandenburg und Sachsen-Anhalt.
Nun meine Frage: Gibt es die Möglichkeit nach dem Studium das BUndesland zu wechseln.
Während des Praktikums und bei sämtlichen "Tagen der offenen Tür" habe ich schon gesagt bekommen, dass das oftmals schwierig ist, da das Bundesland in dem man studiert ja das Studium bezahlt und man danach an das jeweilige Bundesland gebunden ist.
Habe schon über die Möglichkeit der Tauschpartner gelesen, weiß aber dass das oftmals Jahre dauert und sehr schwierig ist.
Mein "Heimatbundesland" ist Sachsen-Anhalt, aber falls ich z.B. in Meißen genommen werden würde und das Studium in den 3 Jahren absolviere (das halt ich durch:)) ,kann ich dann irgendwie wieder nach Hause und in Sachsen-Anhalt irgendwo an einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft arbeiten.Ein Bekannter meinte jetzt, dass man sich auch trotz Ernennungsurkunde nach dem Studium in anderen Bundesländern bewerben kann.
Stimmt das? Hoffe ihr könnt mir helfen.Schon mal vielen Dank für die Antworten