Hallo,
ich habe hier eine Privatperson die sich gegen die Fahrtkosten eines zweiten Behördenvertreters wendet, der am Termin teilgenommen hat. D.h. zum Termin sind 2 Vertreter einer Behörde mit der Bahn angereist. Die Privatperson will nur eine Fahrt bezahlen. Ich würde behaupten, der Fall stellt keine besondere Schwierigkeit dar, allerdings scheint der Kläger in Richtung Querulant zu gehen. Ausserdem kann doch auch eine Behörde entscheiden, wie sie sich vertreten lassen möchte.
Habt Ihre eine Meinung?