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[TD='class: gliederungtd urteilszeile']BFH, 26.09.2012 - V R 9/11[/TD]
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Ich dachte immer, dass man die Vorsteuer abziehen kann. Im o.g. Urteil kommt man aber zu einem anderen Ergebnis. Gibts hierzu ein aktuelleres Urteil?