Guten Morgen!
Mir liegt ein notarieller Vertrag zur teilweisen Erbauseinandersetzung aus dem Jahr 2012 vor.
Damals bestand die Erbengemeinschaft aus A, B, C und D.
Gehandelt hat A für sich selbst und vorbehaltlich der Genehmigung für B, C und D.
Das Wiesengrundstück, welches sich im Nachlass befindet, soll auf A übertragen werden.
B ist zwischenzeitlich verstorben. Erben nach B sind die Betroffene (Ehefrau des Erblassers) und der Betreuer (Sohn des Erblassers und der Betroffenen) geworden.
Der Betreuer genehmigt nunmehr den Erbteilungsvertrag vorbehaltslos und bestätigt erteilte Vollmachten. Er genehmigt in eigenem Namen und im Namen der Betroffenen.
Seht ihr einen Vertretungsausschluss gemäß § 181 BGB? Muss ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden?