Hallo,
eine Schuldnerin in der WVP hat einen originellen Fall. Da ich ihre Frage nicht beantworten kann, reiche ich sie weiter:
Das IK-Verfahren wurde Anfang 2010 eröffnet und Ende 2012 aufgehoben. Derzeit läuft die WVP. Während des Insolvenzverfahrens hatte der Treuhänder die Einkommensteuererklärungen für 2010 und 2011 eingereicht. Der Treuhänder hatte die Steuererstattungen zur Insolvenzmasse genommen und diese wie üblich nach Abzug der Kosten nach dem Schlusstermin an die Gläubiger verteilt.
Im Jahre 2014 erlässt das Finanzamt neue Steuerbescheide für die Jahre 2010 und 2011 (Gründe kennt die Schuldnerin angeblich nicht). Danach muss der größte Teil der damaligen Steuererstattungen wieder an das Finanzamt zurückgezahlt werden.
Treuhänder sagt, dass er nicht zahlen kann, da er das Geld nicht mehr hat. Schuldnerin sagt, dass sie nicht zahlen kann, da sie inzwischen von ALG I lebt. Finanzamt behart auf Zahlung.
Wer muss zahlen ?