Gesetzliche Erbfolge.
Die Tochter des Erblassers möchte die Erbschaft ausschlagen. Zeitlich vor der Tochter möchte deren Sohn (Enkel des Erblassers) ausschlagen. In 1946 BGB ist ausdrücklich bestimmt, dass erst nach Eintritt des Erbfalls ausgeschlagen werden kann.
Kann der Enkel bereits jetzt schon ausschlagen?