Der Gesellschaftsvertrag sieht den Ausschluss eines Gesellschafters u.a. dann vor, wenn er Anlass gibt, ihn aus der Gesellschaft auszuschließen. U.a. können bestehende Anteile aufgestockt werden. Die Einziehungist per Gesellschafterbeschluss zu erklären.
Das ist geschehen. Der Beschluss ist gefasst und dem Gesellschafter zugegangen.
Wortlaut: „Beschlussfassung über die Verwendung des durch die Einziehung des Geschäftsanteils des Gesellschafters A freiwerdenden Stammkapitals in Höhe von …. als nominelle Aufstockung des verbleibenden Stammkapitals in Höhe von ……. des Gesellschafters B auf ……..“
Unterzeichnet vom Geschäftsführer und dem Gesellschafter B
Der Beschluss bedarf nicht der notariellen Beurkundung, das ist soweit klar.
Wie ist es mit der Übernahme des Aufstockungsbetrages? Muss das nicht notariell erklärt und auch zum Handelsregister angemeldet werden?
Oder wird einfach nur die – dann in diesem Fall von dem Geschäftsführer – zu unterzeichnende geänderte Gesellschafterliste dem Handelsregister eingereicht?