Habe für einen Adhäsionskläger März 2012 PKH-Bewilligung unter Beiordnung RA mit Wirkung zum Mai 2009.
Habe die Akte jetzt erstmals auf den Tisch da "WV 2 Jahre PKH-Überprüfung" verfügt war.
Auf welches Datum stelle ich denn jetzt ab? Auf das Bewilligungsdatum (2012) oder auf das Datum ab dem die PKH Wirkung eingetreten ist (2009)?
Ergänzend sei noch erwähnt, das Verfahren wurde Nov. 2009 eingestellt. Der PKH Antrag wurde zwar April 2009 eingereicht, aber "vergessen" zu bescheiden, so dass dies erst nach Erinnerung im März 2012 erfolgt ist.
§ 120a I ZPO stellt ja auf die rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens ab. Damit wäre eine Überprüfung gar nicht mehr notwendig oder?