Hi Leute,
Entschuldigung, das wurde sicher schon etliche Male beantwortet, aber ich habs jetzt bei der Suche nicht gefunden:
(aber ihr wisst das ... :))
Kann ich bei BerH jemals die Nrn. 2501 und (!) die 2503 in Rechnung stellen?
Oder gibt es kategorisch immer nur entweder das eine oder das andere und wenn ich zuerst ewig beraten habe und dann ein Schreiben an den Gegner verfasse, dann ist der Landesjustizkasse meine Beratungsleistung schlicht schnuppe.
Ich frage lieber euch, weil ich an diesem WE gedenke die BerH-Scheine der letzten 3 Jahre abzurechnen und mir die RPflin hier am Ort die Rübe runterreißt, wenn ich es 100 mal falsch mache.
Danke für eure Hinweise und eure Hilfe.
VG,
c.