Zeugenentschädigung - Zeuge hat in mehreren Verfahren an einem Tag ausgesagt

  • Hallo,
    ich hatte noch nie so einen Fall.
    Ein Zeuge hat am gleichen Tag in mehreren Zivilprozessen ausgesagt.
    Wie mache ich das mit der Erstattung des Verdienstausfalls / Fahrtkosten über forumSTAR.

    Hoffe jemand von euch kann mir helfen - bin echt völlig ratlos wie ich das machen soll :gruebel:

    Danke schon mal

  • Ich hatte das schon mit Anwälten. Die Fahrtkosten und anteilige Zeitversäumnis für die Fahrt teile ich durch die Anzahl der Termine. Jedem einzelnen Termin kann man dann noch die Zeitversäumnis/ den Verdienstausfall für die jeweilige Dauer zuordnen.

  • Das Problem beim Verdienstausfall ist nur, dass ich den nicht genau aufteilen kann, weil in jeder der 5 Akten der gleiche Zeitraum steht. Das kann ja eigentlich nicht sein oder doch?

  • Das Problem beim Verdienstausfall ist nur, dass ich den nicht genau aufteilen kann, weil in jeder der 5 Akten der gleiche Zeitraum steht. Das kann ja eigentlich nicht sein oder doch?


    Ich halte es sogar für logisch, dass in allen Verfahren der gleiche Zeitraum erscheint.

    Der Zeuge musste x Stunden vor dem ersten der fünf Termine seine Arbeit unterbrechen und konnte diese erst wieder x Stunden nach dem letzten Termin aufnehmen. Daher wäre es unzutreffend, wenn er nur den Zeitraum für den Verdienstausfall angeben würde, der durch den jeweiligen Termin fiktiv entstanden wäre. In der Begründung muss dann natürlich die lange Dauer des Verdienstausfalls erläutert werden.

    Desse Betrag würde ich dann durch die Anzahl der Verfahren teilen.

  • :genauso:

  • Beim Anwalt mache ich das auch einfacher. Aber hier geht es um einen Zeugen, der eventuell bei verschiedenen Angeklagten ausgesagt haben könnte und dann müsste man doch umständlicher rechnen. Die Zeugenauslagen werden bei einer Verurteilung dem Verurteilten in Rechnung gestellt und es wäre aus meiner Sicht nicht korrekt, wenn er z. B. für eine kurze Vernehmung in seinem Verfahren durch die fiktive Quotelung einen höheren Anteil am Verdienstausfall tragen müsste.

  • Beim Anwalt mache ich das auch einfacher. Aber hier geht es um einen Zeugen, der eventuell bei verschiedenen Angeklagten ausgesagt haben könnte und dann müsste man doch umständlicher rechnen. Die Zeugenauslagen werden bei einer Verurteilung dem Verurteilten in Rechnung gestellt und es wäre aus meiner Sicht nicht korrekt, wenn er z. B. für eine kurze Vernehmung in seinem Verfahren durch die fiktive Quotelung einen höheren Anteil am Verdienstausfall tragen müsste.


    Nur, wie will man das hinbekommen? :gruebel:

    Natürlich könnte der Zeuge auch fiktive Zeitangaben zum Verdienstausfall machen. Dann erhält er allerdings wohl mehr als ihm zusteht.


    Bsp.:

    Termine um 9, 10, 11, 13, 14 Uhr

    mögliche (fiktive) Auflistung des Verdienstausfalls durch den Zeugen (wenn er jeweils nur zu dem einen Termin geladen worden wäre):

    Termin um 9 Uhr: 8-10
    Termin um 10 Uhr: 9-11
    Termin um 11 Uhr: 10-12
    Termin um 13 Uhr: 12-14
    Termin um 14 Uhr: 13-15


    Damit der Zeuge nicht mehr erhält als ihm zusteht, dürfte man nur einmalig den Ausfall von 8-15 entschädigen.


    Bei der Verteilung auf die einzelnen Verfahren wäre aber von den fiktiven Zeiten auszugehen. Da sich diese überschneiden, ergibt sich nach den fiktiven Zeiten ein höherer Betrag an Verdienstausfall als für die Gesamtzeit (8-15).

    Und wie würdest du nun im Beispiel auf die einzelnen Verfahren verteilen?

  • Da gäbe es - theoretisch betrachtet - zwei Ansätze:

    a) tatsächlicher Ansatz:
    Der Zeuge kann nur dann in zwei Terminen gleichzeitig gewesen sein (bei Überschneidungen), wenn diese Termine im gleichen Sitzungssaal beim gleichen Gericht stattgefunden haben. Das mag beim Zivilgericht eher gehen (Verbindung zur gemeinsamen Beweisaufnahme) als beim Strafgericht. Der Zeuge müsste also konkretisieren, nicht nur stundenweise, sondern minutenweise

    b) rechnerischer Ansatz:
    Der Zeuge war von 8 bis 15 Uhr = 7 Stunden im Einsatz, dafür wird er entschädigt. Termine haben im Umfang von 10 Stunden stattgefunden. Also wird für jede Terminsstunde tatsächlich nur ein rechnerischer Ansatz von 7/10 einer Stunde auf das jeweilige Verfahren verteilt
    Beispiel: Zeuge erhält pro Stunde 20,- Euro. Für das Verfahren mit Termin um 9.00, für das ein Zeitaufwand von 8:00 bis 10:00 angefallen sein soll, werden daher 40 Euro mal 7/10, also 28,- Euro angesetzt.

    - Ob das sinnvoll ist, war nicht die Fragestellung, auf die ich geantwortet habe, ich wollte nur demonstrieren, wie es gehen könnte -

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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