Denkmalschutz nach rechtskräftiger Wertfestsetzung

  • Guten Morgen!

    Ich habe folgendes Problem: Der Verkehrswert des Grundstücks wurde am 28.04.2014 festgesetzt. Einwendungen wurden vorher nicht erhoben,
    auch Rechtsmittel gegen den Beschluss wurden nicht eingelegt, so dass der Beschluss rechtskräftig ist.
    Termin zur Versteigerung ist bestimmt auf morgen (29.07.). Nun wendet der Schuldnervertreter ein, dass nach Wertfestsetzung das Haus unter
    Denkmalschutz gestellt wurde und beantragt, ein neues Gutachten zu erstellen. Dies erfolgte bereits am 14.07. und wurde dem Gutachter (dem im
    Übrigen bei Begutachtung eine Innenbesichtigung strikt verwehrt wurde vom Schuldner) zur Stellungnahme geschickt. Er teilte daraufhin mit, dass
    damit nicht zwingend eine Wertminderung verbunden sei, was dem Gläubigervertreter umgehend zur Kenntnis gebracht wurde. Weiterhin wurde
    ihm mitgeteilt, dass der Termin bestehen bleibt.
    Jetzt legt der Gläubigervertreter "sofortige Beschwerde" ein und verlangt weiterhin eine neue Wertfestsetzung, sowie die Aufhebung des Termins.

    Gibt es tatsächlich eine Rechtsgrundlage für seinen Antrag (ich habe bisher nichts gefunden), so dass ich den Termin aufheben müsste und ein
    neues Gutachten in Auftrag geben muss oder genügt es, den angeblich bestehenden Denkmalschutz im morgigen Termin zu erwähnen, so dass
    eventuelle Bietinteressten dies bei ihren Geboten ggf. berücksichtigen können??? :confused:

    Danke schon jetzt für eure Hilfe...

  • Wir haben öfter Objekte unter Denkmalschutz.

    An keiner Stelle im Gutachten steht, dass sich das auf den Wert auswirkt, zB 5% weniger oä. Es wird im Gutachten angegeben. Mehr mE nicht. Wir geben das dann in der Veröffentlichung und der TB an. der Rest ist Sache der Interessenten, wie immer.

    (Warum legt der Gläubiger Beschwerde ein? Warum wartet er das Ergebnis morgen nicht ab? Wurde der Denkmalschutz vom Denkmalschutzamt bestätigt?)

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Der Verkehrswert wurde zum Wertermittlungsstichtag ermittelt und für diesen Zeitpunkt festgesetzt. Spätere Änderungen sind nur zu berücksichtigen wenn es eine gravierende Änderung bedeutet (Hochwasser, Objekt abgebrannt ....)
    Hier hast du ja den Gutachter auch nochmal gehört und ich denke Denkmalschutz führt nicht zwingend zu einer Änderung des Wertes. Ich würde den Denkmalschutz im Termin bekanntgeben und den Termin durchführen und den Wert nicht nochmal ermitteln.

  • Super, danke euch!!! :daumenrau

    Bzgl. der "Beschwerde" (ich weiß immer noch nicht genau wogegen... :strecker) werde ich nichts veranlassen,
    den Termin dann morgen durchführen (so, wie es aussieht, gibt es sowieso keine Interessenten) und
    dann mal gucken, wie es weiter geht... Ich gehe mal davon aus, der Herr Schuldnervertreter wird morgen
    auftauchen... ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Eagle1899 (28. Juli 2014 um 11:31) aus folgendem Grund: Begriffsverwechslung

  • Bei Anträgen uä des Schuldners kurz/unmittelbar vor dem Termin würde ich (fast) immer erst mal den Termin durchführen und das Ergebnis abwarten. Wenn keiner bietet, hat sich das Problem schon fast von alleine gelöst. Und wenn der Schuldner vorträgt, der Wert sei falsch, der betrage ja X Euro und es werden dann X Euro oder mehr geboten, dürfte sich das Problem auch erledigt haben.

    Um zu #2 zurückzukommen: was bezweckt der Schuldner damit, dass er nun den Denkmalschutz (wurde der zwischenzeitlich überhaupt vom Amt bestätigt??) anbringt? Das dürfte doch, wenn überhaupt eine Auswirkung, eher dazu führen, dass die Gebote runtergehen. Er schneidet sich damit ins eigene Fleisch. Und den Termin würde ich wegen so etwas eh nicht aufheben, warum auch?

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  • Im Termin heute wurden keine Gebote abgegeben, ich habe also nach § 77 I erst mal eingestellt...

    Vielen Dank übrigens noch mal für eure Hilfe!

    Im Übrigen gehe ich mal davon aus, dass der Schuldnervertreter wohl gehofft hatte, eine Verzögerung des Verfahrens zu erreichen,
    falls ich den Termin aufgehoben hätte und ein neues Gutachten in Auftrag gegeben hätte.
    Außerdem (das erwähnte der Gläubigervertreter mir gegenüber) ist der Schuldner wohl ein wenig...hm, darf ich altersstarrsinnig hier sagen???
    Und sein Vertreter...dazu möchte ich lieber nichts mehr sagen... :teufel:

  • Ich würde noch über den Antrag auf Neufestsetzung des Verkehrswertes entscheiden, dann hast Du nicht vorm nächsten Termin den selben Ärger.

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