Guten Morgen!
Ich habe folgendes Problem: Der Verkehrswert des Grundstücks wurde am 28.04.2014 festgesetzt. Einwendungen wurden vorher nicht erhoben,
auch Rechtsmittel gegen den Beschluss wurden nicht eingelegt, so dass der Beschluss rechtskräftig ist.
Termin zur Versteigerung ist bestimmt auf morgen (29.07.). Nun wendet der Schuldnervertreter ein, dass nach Wertfestsetzung das Haus unter
Denkmalschutz gestellt wurde und beantragt, ein neues Gutachten zu erstellen. Dies erfolgte bereits am 14.07. und wurde dem Gutachter (dem im
Übrigen bei Begutachtung eine Innenbesichtigung strikt verwehrt wurde vom Schuldner) zur Stellungnahme geschickt. Er teilte daraufhin mit, dass
damit nicht zwingend eine Wertminderung verbunden sei, was dem Gläubigervertreter umgehend zur Kenntnis gebracht wurde. Weiterhin wurde
ihm mitgeteilt, dass der Termin bestehen bleibt.
Jetzt legt der Gläubigervertreter "sofortige Beschwerde" ein und verlangt weiterhin eine neue Wertfestsetzung, sowie die Aufhebung des Termins.
Gibt es tatsächlich eine Rechtsgrundlage für seinen Antrag (ich habe bisher nichts gefunden), so dass ich den Termin aufheben müsste und ein
neues Gutachten in Auftrag geben muss oder genügt es, den angeblich bestehenden Denkmalschutz im morgigen Termin zu erwähnen, so dass
eventuelle Bietinteressten dies bei ihren Geboten ggf. berücksichtigen können???
Danke schon jetzt für eure Hilfe...