Sicherlich auch ein Nachlassthema, aber beim Blick durch meine Betreuungsakten bin ich auf folgende Konstellation gestoßen und hätte dazu gern ein paar Meinungen des Rechtspflegerschwarms.
Berufsbetreuer führt die Betreuung bis zum Tod d. Betroffenen.
Bargeld beim Betreuer wird auf das Girokonto eingezahlt, da Erben nicht bekannt sind wird Schlussrechnung ggü. dem Gericht gelegt. Es ist ein Girokonto, ein Sparbuch und etwas Heimgeld da. Ingesamt vielleicht 3.000 EUR.
Nichts, was zu verwalten wäre, ein Antrag auf Nachlasspflegschaft ist am entfernten Horizont nicht mal in Aussicht.
Während nun ggf. das Ordnungsamt an die Bankguthaben rankäme, frag ich mich, was mit dem Heimgeldkonto passieren soll. Der Berufsbetreuer sagt, er ist raus, weil Ende des Verfahrens durch Tod.
Das Betreuungsgericht ist eh raus, bliebe das Nachlassgericht. Aber wegen max. 500 EUR?
Die zeigen mir den Vogel. Andererseits würden einem Pflegeheim 10 unberäumte "Konten" im Jahr genügen, um sich seine Weihnachtsfeier zu finanzieren. Kann es ja auch nicht sein...
Irgendwelche Ideen. Das Heim durch das Nachlassgericht anweisen (§ 1960 I, II BGB), dass Guthaben zu hinterlegen? Oder die Betreuer darauf wirken, das rechtlich nebulöse Werk des Heimgeldkontos so zu gestalten, dass der dubiose Heimgeldvertrag bei Tod d. Betroffenen erlischt?
Ich bitte um rege Beteiligung. Schon jetzt vielen Dank!
[Ich weiß, wir hatten das schon mal, aber das ist lang her und im Ergebnis kam da nix raus.]