Hallo liebes Forum,
ich brauche mal wieder euren Rat.
Ich habe zwei Betreuungsakten vorliegen, in welchen der Betroffene "untergetaucht" ist.
In einem Fall, haben wir das Betreuungsverfahren gerade erst übernommen. Der Übernahmebeschluss lässt sich nicht zustellen.
Weder der Betreuer noch das private Umfeld weiß, wo sich der Betroffene aufhält.
Weiß jemand, ob man die Betreuung aufheben könnte wegen längeren unbekannten Aufenthalts des Betroffenen? Offensichtlich entzieht sich der Betroffene ja ganz bewusst der Betreuung und eine Betreuung ist ja nur sinnvoll und v.a. zielführend wenn der Betroffene mit dem Betreuer kooperiert.