Societas Unius Personae (SUP)

  • Die Risiken beginnen Bausback zufolge schon bei dem geplanten Registrierungsverfahren, das eine auf wenige Formalien beschränkte "Online-Blitz-gründung" der SUP erlaubt. Bausback: "Wer schon am Anfang nicht so genau hinschaut, öffnet unlauteren Machenschaften Tür und Tor. Eine amtliche Prüfung, wie sie bei uns Notare und Registergerichte vornehmen, kann unseriöse Gründungen und deren Folgen verhindern, unter denen andere europäische Staaten leiden." Eine sorgfältige Registrierung sei im Übrigen zur Bekämpfung der Geldwäsche unerlässlich.

    Alles richtig - gleichwohl nur Krokodilstränen.

    Denn: Alles Gesagte gilt auch für die GbR, für welche es überhaupt kein Register gibt und bei welcher anlässlich ihrer Eigentümereintragung im Grundbuch - nach BGH - keinerlei Prüfung vorgenommen wird: Die bloßen Behauptungen der angeblichen Gesellschafter der angeblichen GbR genügen.

    Wie will man im Verhältnis zu Europa überzeugend argumentieren, wenn man schon den eigenen Laden nicht in Ordnung hält?

  • Frau Prof. Dr. Schmidt bezeichnet die in Aussicht genommene "prüfungslose" Ausgestaltung des Eintragungsverfahrens als "erfreulich liberal und progressiv". Hat sie dabei aber auch bedacht, dass es keine Rechtfertigung mehr für einen gutgläubigen Erwerb gibt, wenn jeder ohne irgendwelche Prüfungen ohne weiteres ins Handelsregister - und demzufolge auch ins Grundbuch - kommt?

  • Das gefährliche hier ist ja die Kombination aus unpersönlicher Onlinegründung, eigener juristischer Rechtspersönlichkeit, Haftungsbeschränkung und forum-shopping des Gesellschaftssitzes. Wird die kommende Rechtsform der Umsatzsteuerkarusselle sein...

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Wie man jedem Deutschen seine persönliche Identifikationsnummer (für Steuern) zuweist, könnte man doch auch jedem EU-Bürger gleich zum 18. Geburtstag (oder auch gleich zur Geburt) seine persönliche SUP-Nummer automatisch zuweisen ... man erspart sich dann das Anmeldeprozedere, drei Tage Wartezeit sowie (zumindest einmal im Leben) das persönliche Insolvenzverfahren, wenn man alle Einkäufe über seine SUP abwickelt ...

    Mal im Ernst: Reicht die UG (haftungsbeschränkt) noch nicht (nachdem auch bei der Standard-GmbH im Pleitefall schon nicht viel zu holen ist)? Wie aus dem Subunternehmer der SUP-Unternehmer wurde ...

    Bei der deutschen GbR haften die Gesellschafter immerhin noch persönlich. Werden die dann künftig von SUP 1, SUP 2 und SUP 3 gegründet?

    Zu den Umsatzsteuerkarussellen würde mich glatt mal interessieren, ob das ein deutsches Phänomen ist oder ob das in anderen Staaten auch so vorkommt ... ?

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Der eigentliche Hintergrund für die avisierte Regelung ist, dass es zahlreiche Mitgliedsstaaten gibt, deren Register keine Richtigkeitsgewähr vermitteln und auch keinen guten Glauben an den Registerinhalt kennen. Huttenlocher (RpflBl. 2014, 18) verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass das englische Companies House auf seiner Website aus eben diesem Grund nachdrücklich auf die mögliche Unrichtigkeit des Registerinhalts aufmerksam macht. Unter diesen Voraussetzungen kann man die Voraussetzungen für eine Registereintragung natürlich auf Null herabschrauben.

    Wenn sich die betreffende Regelung realisiert, muss dies somit hierzulande zwangsläufig mit der gesetzlichen Suspendierung des gutgläubigen Erwerbs im Hinblick auf den Inhalt von Handesregister und Grundbuch einhergehen. Gibt es diesen Gutglaubensschutz aber nicht mehr, wird sich niemand mehr mit einem Eingetragenen auf ein grundstückbezogenes Rechtsgeschäft einlassen. Man kann weder von einem Eingetragenen kaufen noch kann man einem Eingetragenen einen Kredit gewähren. All dies funktioniert nur unter der Prämisse des Gutglaubensschutzes. Fällt dieser Weg, führt dies somit zwangsläufig zum Zusammenbruch des gesamten Grundstücksmarktes.

  • Zu den Umsatzsteuerkarussellen: Eine Grenzüberschreitung ist gerade Voraussetzung für ein funktionierendes Karussell. Die großen Karusselle operieren immer europaweit.

    Zu Cromwell: Den Untergang des gesamten Grundstücksmarktes würde ich nicht gleich propagieren. Soweit ich das weiß, haben ja die allermeisten Länder kein Äquivalent zum dt. Grundbuch bzw. zum dt. Register gleichwohl aber einen Grundstücksmarkt.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Das mag schon sein, aber dies beruht darauf, dass es in diesen Ländern noch nie einen guten Glauben an den Registerinhalt gab und es die Leute daher gewohnt sind, mit dem betreffenden Risiko zu leben (auch wenn es besser wäre, sie müssten nicht mit ihm leben). Dagegen ist es etwas völlig anderes, wenn ein auf der Verlässlichkeit der Register und dem Gutglaubensschutz beruhendes und urdenklichen Zeiten bewährtes System aufgegeben wird, weil der Staat den hiermit verbundenen Schutz des Rechtsverkehrs einfach abschafft.

    Warum gewährt die Bank einen Kredit? Weil der Darlehensnehmer als Eigentümer im Grundbuch steht und aus den §§ 891 ff. BGB folgt, dass man sich auf diese Eintragung verlassen kann, auch wenn sie nicht zutreffend sein sollte. Würde sie nach Abschaffung dieses Schutzes ebenfalls einen Kredit gewähren und auszahlen, wenn sie nicht sicher sein kann, dass sie die zur Sicherung des Kredits bestellte Grundschuld auch - ggf. gutgläubig - erwirbt? Natürlich nicht - und zwar ganz zu Recht.

  • Ich glaube, dass die SUP nicht groß als Grundstückskäufer auftreten werden. Ne SUP gründe ich doch gerade, um die Haftungsmasse klein zu halten. Als Gesellschafter einer SUP würde ich vielmehr das Grundstück aus der SUP heraushalten und ggf. an diese als Betriebsgesellschaft vermieten wollen.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Das mag schon sein, aber dies beruht darauf, dass es in diesen Ländern noch nie einen guten Glauben an den Registerinhalt gab und es die Leute daher gewohnt sind, mit dem betreffenden Risiko zu leben (auch wenn es besser wäre, sie müssten nicht mit ihm leben). Dagegen ist es etwas völlig anderes, wenn ein auf der Verlässlichkeit der Register und dem Gutglaubensschutz beruhendes und urdenklichen Zeiten bewährtes System aufgegeben wird, weil der Staat den hiermit verbundenen Schutz des Rechtsverkehrs einfach abschafft. Warum gewährt die Bank einen Kredit? Weil der Darlehensnehmer als Eigentümer im Grundbuch steht und aus den §§ 891 ff. BGB folgt, dass man sich auf diese Eintragung verlassen kann, auch wenn sie nicht zutreffend sein sollte. Würde sie nach Abschaffung dieses Schutzes ebenfalls einen Kredit gewähren und auszahlen, wenn sie nicht sicher sein kann, dass sie die zur Sicherung des Kredits bestellte Grundschuld auch - ggf. gutgläubig - erwirbt? Natürlich nicht - und zwar ganz zu Recht.


    Bei der GbR war es früher möglich und ist es heute möglich, die Vollstreckung ins Grundeigentum zu vereiteln oder zumindest nachhaltig zu verzögern.

    Wirklich praxisrelevant ist dies aber nicht geworden, sonst hätte die Finanzwirtschaft längst zum Tee im Kanzleramt gesessen.

    Insofern würde ich auch der SUP gelassen entgegensehen.

  • Die vermutete Häufigkeit dieser Fälle ist nicht der Maßstab. Für die Fälle, bei welchen es erfolgt, ist der Grundbuchinhalt wertlos, weil schon der Handelsregisterinhalt wertlos ist, auf den sich die Gesellschaft bei ihrem Handeln beruft.

    Bei der GbR ist es noch viel schlimmer. Für sie gibt es nicht einmal ein Register und die betreffenden Eigentümereintragungen beruhen auf nichts anderem als auf dem wertlosen Geschwätz ihrer angeblichen Gesellschafter. Deshalb habe ich auch nie verstanden, dass die Rechtspflegerschaft die betreffende gesetzeswidrige BGH-Rechtsprechung einfach so hinnimmt.

  • Erst vor zwei Tagen hatte ich in Strassburg ein Gespräch mit einem der Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments. Er hatte es tatsächlich geschafft, mich für die Gesetzgebung der EU zu gewinnen....aber wenn ich mir das mal wieder ansehe, dann muss ich mich leider wieder abwenden:D

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Ich bin kein Registerexperte und verstehe (vielleicht auch deshalb) die Aufregung bzgl. der SUP nicht. Ich lasse mich jedoch gern eines Besseren belehren.

    Aus meiner Sicht gibt es aufgrund folgender Punkte für mich kein Problem:

    1. Online-Antrag: In Deutschland ist der elektronische Rechtsverkehr bislang nur über EGVP mittels Signatur möglich. Die Identität des Antragstellers wäre daher nachvollziehbar.
    2. Das HR hat gem. § 15 Abs. 1 und 2 HGB (nur) negative Publizitätswirkung. Es gibt auch jetzt schon keine Gewähr, dass die Eintragungen richtig sind. Dies führt nur dazu, dass Dritte ggf. die richtigen aber nicht verlautbarten Tatsachen nicht gegen sich gelten lassen müssen.

    Die großen Unterschiede zur Ein-Mann-GmbH sehe ich daher nicht.


    Und ja, die GbR-Rechtsprechung (und Gesetzgebung) ist auch meiner Ansicht nach inkonsequent. Der (berechtigte) Ärger hierüber muss sich aber nicht bei jeder gesellschaftsrechtlichen Fragestellung Bahn brechen.

  • [h=1]Kritik an EU-Richtlinie[/h][h=2]Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz - 06.05.2015[/h]Berlin: (hib/SCR) Die Mitglieder der Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz stehen der geplanten EU-Richtlinie zur Ein-Personen-Gesellschaften kritisch gegenüber. Mit Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen brachten die Abgeordneten am Mittwoch eine Stellungnahme auf den Weg, die am Donnerstag im Plenum abgestimmt werden soll. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Die Stellungnahme fordert von der Bundesregierung, sich unter anderem bei den weiteren Verhandlungen für ein Verbot der Trennung der Gesellschaftssitze einzusetzen.


    Quelle und Näheres unter http://bundestag.de/presse/hib/2015_05/-/373608

  • Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes kritisiert auch den jetzigen Kompromisstext:
    http://www.haustechnikdialog.de/News/16912/Eur…eitgehend-genug

    Ablehnend äußern sich auch die IG Metall:
    http://www.igmetall.de/interview-mit-…mmung-16710.htm

    und die österreichische Gewerkschaft Bau-Holz:
    http://www.report.at/bau-immo/aufma…f-gegen-ich-ags

    Tröstlich für mich, dass der Aufschrei nicht nur aus den Reihen der Justiz kommt.

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