Wenn ich mir den neuen § 300 so durchlese frage ich mich, ob es für den Antrag des Schuldners auf RSB nach 3 bzw. 5 Jahren eine Antragsfrist gibt, innerhalb derer er seinen Antrag stellen muss? Ich finde keine. Also kann der Schuldner seinen Antrag auch z.B. im 4. Jahr stellen, wenn ihm dann erst auffällt, dass die Voraussetzungen des § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 vorliegen?
Auch würde mich interessieren, ob die hier vertretenen Verwalterbüros vorhaben, den Schuldner auf die Möglichkeit der vorzeitigen RSB hinzuweisen bzw. ob Ihr Euch nun entsprechende Fristen notiert?