Hallo zusammen,
ich habe ein Protokoll über eine Eigentümerversammlung vorliegen, wo angegeben ist, dass die Versammlung mit 482/1000 nicht beschlussfähig ist.
In dieser Versammlung wird die Verwalterbestellung um weitere 5 Jahre verlängert. Der Verwalter stimmt nunmehr der Veräußerung zu.
Würdet Ihr den Eigentumsübergang eintragen? Ist die Verwalterbestellung so ausreichend? Der Beschluss ist ja nicht nichtig, sondern lediglich anfechtbar. Oder würdet Ihr einen Nachweis dafür verlangen, dass der Beschluss nicht angefochten worden ist. Wenn ja, wie ist dieser Nachweis zu führen?
Vielen Dank schon mal!