Regelungen zum Präsentatsbeamten

  • Mahlzeit,

    Wie der Titel schon sagt: wo finde ich Regelungen zum Präsentatsbeamten ausser in der GBO, zB insbes. zur Frage "Kann eine Halbtagskraft die nur Vormittags arbeitet Präsentatsbeamter sein, und was passiert dann nachmittags?".

    Danke schon mal für anregungen.

  • Was hat denn das Arbeitszeitmodell mit der Aufgabe zu tun? Es kann doch auch ein Halbtags-Rpfl. GB-Sachen bearbeiten oder Inso oder RASt oder Betreuung.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Für die kraft Gesetzes (§ 13 Abs. 3 GBO) zu Präsentatsbeamten berufenen Personen (Rechtspfleger) greift bei Abwesenheit die allgemeine Vertretungsregelung. Bei den zu bestellenden Präsentatsbeamten (Angestellte) muss sich die Vertretungsregelung auch auf die Präsentatsvertretung erstrecken. Gibt es mehrere Angestellte als Präsentatsbeamte, sind beide aus eigenem Recht zuständig, ohne dass es auf die Vertretungsregelung ankäme.

    Außerhalb der GBO: Nr. 3.1.1.1 BayGBGA und der frühere § 19 GBOGeschO.

  • Konkret: Ist Nachmittags ein anderer Präsentatsbeamter zuständig, wenn die Vormittagsteilzeitkraft mittags heimgeht?


    Ja, natürlich. Wer denn sonst? (Mindestens) Einen Vertreter muss es ja geben, der auch zum Präsentatsbeamten bestellt ist, und wenn der eigentliche Präsentatsbeamte nicht da ist - Urlaub, Teilzeit, warum auch immer -, nimmt eben der Vertreter den Antrag entgegen. In dem Moment ist er der Präsentatsbeamte.

    Oder wollt Ihr die Antragsteller zur Vormittags-Präsentatsbeamtin nach Hause schicken?

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Richtig, nachmittags präsentiert der im GVP bestimmte Vertreter. Sehe da kein (rechtliches) Problem...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Und da beginnt unser Problem: 1. hat Urlaub, 1. und 2. Vertreter sind schon länger krank, 3. Vertreter ist jetzt zB. auf EDV Schulung weg. Mehr Vertreter gibts lt. GVP aktuell nicht, jetzt soll eine Auffang-Regelung aufgenommen werden wonach dann die Rechtspfleger, beginnend mit dem Dienstjüngsten den Präsentatsbeamten vertreten. Dabei fiehl der Gedanke was ist aber dann wenn eine Teilzeitkraft dran ist die Mittag heimgeht - nachmittag trifts dann also (wieder mal) die nächste Vollzeitkraft.

    花より団子

    Einmal editiert, zuletzt von Tyrael (31. Juli 2014 um 13:58)

  • So ist das. Die Alternative wäre aber nur, die Teilzeitkräfte gleich ganz aus der Vertretung herauszulassen, und das sähe ich ja nicht ein ... umso weniger, als nachmittags meist nicht mehr viel kommt ...

    Ihr könnt auch überlegen, ob es jeder Rechtspfleger für seinen Bereich macht. Dann braucht Ihr keine weitere Regelung, weil der Rechtspfleger für seine Gemarkungen sowieso stets Präsentatsbeamter ist, § 13 III 1 GBO. Und wenn er weg ist, logischerweise sein Stellvertreter.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ich häng mich mit meiner Frage mal hier ran:

    Gibt es eine Möglichkeit, Anwärter der 2. QE im Rahmen ihrer Ausbildung den Eingang präsentieren zu lassen (möglicherweise durch eine allgemein gehaltene Formulierung im Geschäftsverteilungsplan)?

  • Ich häng mich mit meiner Frage mal hier ran:

    Gibt es eine Möglichkeit, Anwärter der 2. QE im Rahmen ihrer Ausbildung den Eingang präsentieren zu lassen (möglicherweise durch eine allgemein gehaltene Formulierung im Geschäftsverteilungsplan)?

    Denke nicht dass das geht, geschweige denn dass es die Fairness verbietet einem Anwärter dieses Haftungsrisiko aufzubürden, immerhin ist das doch eine etwas hervorgehobenere Tätigkeit. Ausserdem muss der Präsentatsbeamte ein Beschäftigter des GBA sein, das ist der Anwärter aber in meinen Augen nicht. Eher lasse ich doch wenn es Personalmangel gebietet den Anwärter Fälle anlegen und Post einsortieren und den letzten verfügbaren richtigen Beschäftigten präsentieren als mich auf das dünne Eis unwirksamen Präsentierens zu begeben weil ein ZHyp-Gläubiger hier einen Ansatzpunkt zu sehen glaubt.

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