Sorgerecht?

  • Hallo,

    ich habe auch mit einer weiteren Vertretungsakte Probleme :(
    Die Eltern waren gemeinsam sorgeberechtigt.
    Im Jahre 2011 wurden der Kindesmutter einige Teile der elterlichen Sorge entzogen und auf das Jugendamt übertragen.

    Die Kinder waren in einem Heim untergebracht, womit der Vater zunächst auch einverstanden war.
    Seit Anfang dieses Jahres leben die Kinder beim Kindesvater.

    Daher beantragt das Jugendamt jetzt die Aufhebung der Pflegschaft.

    Kann der Aufhebung zugestimmt werden?
    Warum wurde überhaupt ein Pfleger bestellt, wenn der Vater auch sorgeberechtigt war?

    Liebe Grüße
    Ani

  • Warum wurde überhaupt ein Pfleger bestellt, wenn der Vater auch sorgeberechtigt war?

    Die Frage stelle ich mir allerdings auch.
    Woher rührte das gemeinsame Sorgerecht? Wurden dem Vater eventuell nur Teilbereiche der elterlichen Sorge zugesprochen (oder entzogen), so dass der hier gegenständliche Teilbereich nur der Mutter zustand?

    Wie Steinkauz schon schrieb: Aufhebung der Pflegschaft=Rückübertragung der elterlichen Sorge. Da kriegt der Richter eine neue Nummer.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Im System kann ich sehen, dass der Richter eine neue Akte nach 1666 angelegt hat.

    Aus dem Beschluss und aus einem Vermerk über die Rücksprache mit dem Jugendamt ergibt sich für mich, dass die Eltern immer gemeinsam sorgebrechtigt waren.

    Als es dann um die Entziehung ging, hat der Vater mitgeteilt, dass er sich nicht zutraue die Kinder ganz allein zu versorgen

  • Aber dem KV wurde das Sorgerecht de facto nie entzogen? Merkwürdig. Dann hätte es eigentlich keine Pflegschaft geben dürfen...

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Ich sehe hier gar keine Änderung i.S.d. § 1696 BGB. Da dem KV offenbar nie die eSO (in Teilen) entzogen wurde, ist ihm auch nichts zurück zu übertragen. Somit ist nur die Pflegschaft aufzuheben.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Hier gehts aber um die Änderung des teilw. entzogenen Sorgerechts der Mutter zur vollständigen Herstellung gemeinsamer Sorge.

  • Das kann ich #1 so nicht entnehmen. Danach will das JA die Pflegschaft aufgehoben haben, weil die Kinder beim Vater leben. Von einer Änderung bzgl. der KM kann ich im SV nichts erkennen.

    Ulf

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  • Die Eltern waren gemeinsam sorgeberechtigt.
    Im Jahre 2011 wurden der Kindesmutter einige Teile der elterlichen Sorge entzogen und auf das Jugendamt übertragen.


    Ani

    Mir scheint, Du müsstest mal Deine Frühstückstomaten von den Augen endlich entfernen.

  • Aber die KM soll die eSO ja nicht zurück bekommen. :gruebel:

    Ulf

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  • Auch hierzu wird man in #1 fündig:

    "Daher beantragt das......"

    Wie dieser Antrag zu verstehen ist, haben meine Wenigkeit und Pat anschl. der Forengemeinde kundgetan.

  • Es soll doch aber gar nichts zurück übertragen werden. Der KV hat bereits die eSO und die KM soll sie nicht zurück bekommen. Lediglich die Pflegschaft ist aufzuheben.

    Ulf

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  • Der KV hat bereits die eSO und die KM soll sie nicht zurück bekommen.

    Das sollte in der Tat das JA ggf. klarstellen.
    Für mich hörte es sich so an, als sollte wieder gemeinsames Sorgerecht herrschen.

  • Für mich hörte es sich so an, als sollte wieder gemeinsames Sorgerecht herrschen.


    Wenn das zutreffen sollte, wäre der Fall tatsächlich klar und dann ginge es nur nach § 1696 BGB. :daumenrau

    Ich denke jedoch, dass der Fall in Wahrheit anders liegt...

    Ulf

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    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Aus der mir vorliegenden Akte ergibt sich nicht, dass der Mutter die eSo zurückübertragen werdne soll.

    Ich werde aber mal mit dem Richter sprechen, was der in seiner neuen Akte so vorhat.

    Vielen Dank für eure Antworten.:daumenrau

  • Es soll doch aber gar nichts zurück übertragen werden. Der KV hat bereits die eSO und die KM soll sie nicht zurück bekommen. Lediglich die Pflegschaft ist aufzuheben.

    Das wäre sie wahrscheinlich ohnehin, da der Vater die elterliche Sorge ja immer noch innehat (also nie eine Pflegschaft hätte entstehen können)... vielleicht ist das dem Jugendamt ja jetzt aufgefallen? :gruebel:

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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