Habe vom Notar den Rechnungsabschluss / Bilanz, alternativ die Vorlage d. steuerlichen Überschussrechnung und Vermögensaufstellung d. übertragenden Vereins verlangt (Stöber Vereinsrecht, Rn. 1392; Semler/Stengel, § 99 Rn 115).
Nun schrieb er mir zurück, dass 17 Abs. 2 UmwG auf Idealvereine nicht anwendbar ist und ein Verein keine Bilanz aufstellen muss und nun auch nicht vorlegen muss. Vorlage einer Bilanz sei auch nicht notwendig, da bei der Verschmelzung von rechtsfähigen Vereinen keine Kapitalerhöhung durchgeführt wird und somit die Bilanz zur Bewertung nicht erforderlich ist.
Es sei auch nicht erforderlich, die letzte Einnahmen- und Ausgaben-Rechnung beizufügen, weil das umG dies nicht vorsehe.
Nun bin ich etwas verunsichert.
Wie handhabt ihr das bei Vereinsverschmelzungen ?