Verschmelzung Verein: Bilanz / Rechnungsunterlagen

  • Habe vom Notar den Rechnungsabschluss / Bilanz, alternativ die Vorlage d. steuerlichen Überschussrechnung und Vermögensaufstellung d. übertragenden Vereins verlangt (Stöber Vereinsrecht, Rn. 1392; Semler/Stengel, § 99 Rn 115).


    Nun schrieb er mir zurück, dass 17 Abs. 2 UmwG auf Idealvereine nicht anwendbar ist und ein Verein keine Bilanz aufstellen muss und nun auch nicht vorlegen muss. Vorlage einer Bilanz sei auch nicht notwendig, da bei der Verschmelzung von rechtsfähigen Vereinen keine Kapitalerhöhung durchgeführt wird und somit die Bilanz zur Bewertung nicht erforderlich ist.

    Es sei auch nicht erforderlich, die letzte Einnahmen- und Ausgaben-Rechnung beizufügen, weil das umG dies nicht vorsehe.

    Nun bin ich etwas verunsichert.
    Wie handhabt ihr das bei Vereinsverschmelzungen ?

  • Hatte bisher keine Vereinsverschmelzung (Gott sei Dank!).
    Im SSW steht unter RZ 396 ff. einiges dazu, u.a.: Eine Bilanz muss nur erstellt werden, wenn die Vereine ohnehin bilanzierungspflichtig sind. Wann das der Fall ist :nixweiss: - möglicherweise beim FA mal nachfragen.
    Semler/Stengel sagt in § 99 UmwG RZ 113 einiges dazu.

  • Schließe mich Anta an.

    Im Lutter/Hommelhoff steht zu § 99 speziell ab RdNr. 35 ff einiges zur Beifügung eienr Bilanz oder nicht.
    Zusammengefasst: wenn keiner der beiden Vereine bilanzierungspflichtig ist, sollte keine verlangt werden ,da der Zwck (Vorbereitung einer Anschlussbilanz) nicht erreicht werden könne, da keine weitere Bilanz erstellt werden muss.
    In RdNr. 39: "Es ist daher sachgerecht, § 17 Abs. 2 dahin teleologisch zu reduzieren,..."

  • Genau die Fundstellen hatte ich auch. Werd mich wohl mal mit dem Finanzamt in Verbindung setzen. :O

    Dieser Verein versucht seit 2012 die Verschmelzung ordnungsgemäß vorzulegen.
    Die fehlerhafte Verschmelzung wurde zurückgenommen.

    Nun beschließen die die Verschmelzung aber trotzdem mit Stichtag 01.01.2011 (das, was sie vorher auch schon wollten).
    Geht das so "rückwirkend"?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!