Genehmigung erforderlich für sich automatisch verlängernde Anlagen?

  • Hallo,
    mir wird die Bitte um Genehmigung von vier Anlagen vorgelegt. Es handelt sich um zum 02.08.2014 auslaufende Anlagen, die sich - sofern keine andere Ansage vom Betreuer kommt - automatisch verlängern (immer um ein Jahr) zu den jetzt vorliegenden aktuellen Konditionen. Die Betreuerin möchte nichts tun und die Anlagen bei der Sparkasse weiterlaufen lassen. Muss ich das genehmigen???

  • Das BGB sieht vor, dass (Aktiv)Handlungen des Betreuers der Genehmigung unterliegen.
    Wer aber nichts tut, der braucht auch keine Genehmigung.

    Vielleicht wollte aber der Betreuer sich versichern, dass das Betreuungsgericht mit der Anlageform noch d´accord ist?

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Nein, du hast doch die Anlage bei der Erstanlage genehmigt.

    Die Entscheidung, ob die Anlage weiterläuft oder ob sie gekündigt wird, trifft allein die Betreuerin. Im ersten Fall ohne deine, im zweiten Fall mit deiner Genehmigung.

    Die Betreuerin will wahrscheinlich, dass du entscheidest. Aber dieses Recht steht dir nicht zu. Rechtsaufsicht und Fachaufsicht. Zwei paar Stiefel.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!