Unterstützung durch Jurastudenten

  • Ach, warum denn nicht? Jurastudenten ab dem 4. Semester ohne Prozesserfahrung sind auch nicht schlechter als der gute, alte Stammtisch. Wer da hingeht, tut es auf eigenes Risiko, da kein Vermögensschadenhaftversicherer dahintersteht. Und warum nicht auch mal ne Blinddarm-OP bei einem Medizinstudenten ausprobieren?
    Wie die Studenten sich selbst einschätzen, erfährt man hier:
    http://lawstudentsprobono.de/engagement/
    Zitat:
    "Wir möchten Studenten ab bestandener Zwischenprüfung herzlich einladen, mit uns in Kontakt zu treten und sich als studentische Berater zu engagieren.
    Daneben möchten wir ebenfalls Professoren, Privatdozenten und Rechtsanwälte – kurzum examinierte Juristen – als juristische Beiräte gewinnen. Helfen Sie uns mit Ihrer juristischen Expertise, die Qualität unserer Arbeit zu gewährleisten und unterstützen Sie uns bei der Bearbeitung unserer Mandate."

    Die Henne ist also immer noch klüger als das Ei.:strecker

  • Ach, warum denn nicht? Jurastudenten ab dem 4. Semester ohne Prozesserfahrung sind auch nicht schlechter als der gute, alte Stammtisch. Wer da hingeht, tut es auf eigenes Risiko, da kein Vermögensschadenhaftversicherer dahintersteht. Und warum nicht auch mal ne Blinddarm-OP bei einem Medizinstudenten ausprobieren?
    Wie die Studenten sich selbst einschätzen, erfährt man hier:
    http://lawstudentsprobono.de/engagement/
    Zitat:
    "Wir möchten Studenten ab bestandener Zwischenprüfung herzlich einladen, mit uns in Kontakt zu treten und sich als studentische Berater zu engagieren.
    Daneben möchten wir ebenfalls Professoren, Privatdozenten und Rechtsanwälte – kurzum examinierte Juristen – als juristische Beiräte gewinnen. Helfen Sie uns mit Ihrer juristischen Expertise, die Qualität unserer Arbeit zu gewährleisten und unterstützen Sie uns bei der Bearbeitung unserer Mandate."

    Die Henne ist also immer noch klüger als das Ei.:strecker


    Jetzt kommt dann bestimmt noch einer auf die Idee, das als andere Hilfe anzusehen :)
    Das ginge selbst mir zu weit ....

  • Ich bin hin- und hergerissen. Einerseits finde ich die Gewöhnung an Pro-Bono-Tätigkeit gut. Außerdem ist die mangelnde Praxisanwendung m.E. eines der größten Probleme des Jurastudiums, da ist eine Rückkoppelung mit der Praxis immer von Vorteil.

    Andererseits nehmen die Herren (Damen habe ich auf der Website nicht gesehen) den Mund teils ganz schön voll. Von einem "Team mit der notwendigen Expertise" kann man bei den "Beratern" wohl nur dann sprechen, wenn die Studenten ab 4. Semester heute wesentlich besser sind als zu meiner Zeit (bei den anscheinend auch vorhandenen Referendaren wäre ich da weniger skeptisch). Außerdem finde ich die Übernahme von Begriffen wie "Mandat" für eine Beziehung, die wesentliche Elemente der anwaltlichen Beratung vermissen lässt (Haftpflicht, Schweigepflicht und Schweigerecht ...) schon ein wenig störend. Und die angekündigte Weiterempfehlung an geeignete Kanzleien könnte auch auf reines Marketing eben dieser Kanzleien hinauslaufen.

    Wahrscheinlich müsste man mal vor Ort Eindrücke sammeln, um dann entscheiden zu können, ob mehr die gute oder mehr die andere Seite gelebt wird.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH


  • Jetzt kommt dann bestimmt noch einer auf die Idee, das als andere Hilfe anzusehen :)
    Das ginge selbst mir zu weit ....

    Um Gottes Willen, bloß nicht! Auf den Gedanken käme auch ich nicht....

    Meine Registerzeiten sind recht lange her (und Vereinsregister mochte ich eh nie)... Hätte das Vereinsregister (AG Heidelberg, laut Impressum) prüfen müssen, ob der Vereinszweck dem RDG entsprechen kann?

    Immerhin wollen die Studenten eine gewisse Qualität gewährleisten, bei "Beratungsfelder" findet sich der Satz

    Zitat

    Deshalb erfolgt die Rechtsberatung unter anwaltlicher Anleitung.


    Will sich da jemand ein goldenes Sternchen auf der Studentenakte verdienen? ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Spielverderber , der ich immer gerne wieder mal bin , weise ich auf folgendes hin :

    Das Vereinsregister des Amtsgerichts Heidelberg gibts nicht mehr :strecker, sondern befindet sich jetzt beim zentralen Registergericht in Mannheim ( oder wie wir sagen würden : Monnem ).

    Inhaltlich kann ich mich Pat aber anschließen.:)

  • Ganz im Ernst: andere Hilfsmöglichkeit, natürlich nicht.

    Aber das Konzept ist doch nu ganz und gar nicht neu?
    In den USA verdienen sich ziemlich viele Jurastudenten was durch Minijobs in Kanzleien dazu, warum nicht auch bei uns?

    Ein bisschen praktische Erfahrung während des Studiums hat noch keinem (Studenten ;) ) geschadet. :D

  • http://lawstudentsprobono.de

    Schon gesehen? Was meinen Rae, wir und das RDlG dazu?

    Kein Einzelfall mehr, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Studentische_Rechtsberatung.

    Nach den dortigen Erläuterungen wird hierbei § 6 Abs. 2 RDG herangezogen. Die Auflistung der Anbieter finde ich schon erstaunlich umfangreich.

    Ich bin hin- und hergerissen. Einerseits finde ich die Gewöhnung an Pro-Bono-Tätigkeit gut. Außerdem ist die mangelnde Praxisanwendung m.E. eines der größten Probleme des Jurastudiums, da ist eine Rückkoppelung mit der Praxis immer von Vorteil.

    Ich habe nie an sowas teilgenommen, kenne aber aus meiner Uni-Zeit nur den Moot Court. Da gab/gibt es durchaus hochkarätige Veranstaltungen bis hin zu solchen mit Beteiligung eines Senats des BGH.

    Was ich mich aber frage: Kann eine solche Pro-Bono-Tätigkeit wirklich einen Eindruck dessen vermitteln, was einen später in der anwaltlichen/juristischen Realität erwartet? Wenn im Ergebnis nur ein gutachtliche Ausarbeitung gefertigt wird, entfällt der Wissenszuwachs durch Erörterung, Korrespondenz und Verhandlung mit dem Gegner (sofern das nach dem RDG überhaupt zulässig wäre, was ich nicht geprüft habe, oder bei Zulässigkeit vielleicht aus Haftungsgründen möglicherweise doch nicht praktiziert wird).

    Weiterhin ist aus meiner Sicht auch die Frage, ob die Inanspruchnahme solcher Angebote sich nicht unter Umständen auf solche Fälle reduziert, in denen aus Geiz, wegen fehlender Rechtsschutzversicherung oder wegen abgelehnter BerH kein Rechtsanwalt befasst wird. Das soll jetzt keine Lästerei sein, aber da es möglicherweise auch eine Rolle spielt, muss das meines Erachtens so gesagt werden. Ebenso: Will man sich darauf einlassen, dass sich Studenten einer Angelegenheit annehmen, auch wenn das unter Aufsicht und Anleitung eines Volljuristen geschieht?

    Mich überzeugt das alles nicht wirklich.

    Persönlich hatte ich das Glück, dass ich während des Studiums für einen Anwalt und ein Unternehmen gearbeitet habe, bei denen ich sehr viel machen durfte (ohne mir ausgenutzt vorzukommen, das muss man in dem Kontext ja auch sagen): beim Anwalt Vorbereitung außergerichtlicher und gerichtlicher Schriftsätze jeder Art, bei dem Unternehmen u.a. die Bearbeitung von Kundenforderungen, mit denen die Rechtsabteilung (und nicht die Fachabteilung) befasst wurde. Mein (aus meiner persönlichen Sicht) Glanzstück aus der Zeit ist OLG Celle 11 U 141/02, worin meine bereits vorgerichtlich vorgetragene Auffassung, dass die Schadensanzeige aus formalen Gründen nicht ausreichend war, bestätigt wurde. Beim Anwalt habe ich auf der rein formalen Ebene auch ein Verfahren in die Richtung gelenkt, dass keine Zustellung "demnächst" zwecks Verjährungsunterbrechung der Klage vorlag: wurde vom OLG bestätigt. Interessant war daran, dass nach meiner Erinnerung in beiden Fällen Justiziar bzw. Anwalt erst etwas skeptisch waren, den Anspruch bereits aus formalen Gründen abzulehnen.

    Was ich damit sagen will: die beste Praxiserfahrung ist aus meiner Sicht immer noch eine Anwaltskanzlei oder eine Firma, in der man als Student nicht auf Kaffeekochen und Kopieren reduziert wird.

  • "Die stetige Betreuung durch Rechtsanwälte sowie der vielseitige Kontakt mit fachkundigen Berufsträgern ....." (Zitat aus der Startseite des Vereins): Von den angegebenen Beratern findet sich kein einziger im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis. Nach dem Artikel, den sie verlinkt haben, haben sie z.Z. gerade mal zwei Anwälte, die sie beraten.
    Immerhin weisen sie darauf hin, dass sie vor Gericht nicht auftreten dürfen. Aber von Haftung für einen falschen Rat etc. gibt es nicht die Spur, nur von angeblichen Erfolgen.
    Ich glaube, ich würde mich denen nicht anvertrauen.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • In den USA verdienen sich ziemlich viele Jurastudenten was durch Minijobs in Kanzleien dazu, warum nicht auch bei uns?

    Sicherlich ist das eine gute Idee. Ich habe während des Studiums und Referendariats auch in einer Kanzlei gearbeitet. Ich habe dadurch richtig viel gelernt (die erste Klage im 2. Semester; am Ende eigenständige Mandatsbearbeitung) und nebenbei noch ein bisschen Taschengeld verdient. War eine schöne Zeit. Aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass dies seitens der Studenten heute zu Tage nicht mehr gewollt ist :daumenrun.

    Aber davon reden wir in diesem Fall nicht. Eine Qualitätskontrolle ist hier meines Erachtens gar nicht gewährleistet. Von den anderen Bedingungen, die AndreasH genannt hat, mal ganz abgesehen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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