Genehmigung Kommanditgesellschaftsvertrag

  • Mir liegt ein Grundstücksschenkungsvertrag vor, in welchem Großeltern auf eine von ihrem Sohn und dessen 3 mdj. Kindern zeitgleich gegründete Kommanditgesellschaft Grundbesitz übertragen. Es wurden von meiner Vorgängerin 3 Ergänzungspfleger bestellt mit dem Wirkungskreis "Vertretung und Wahrnehmung der Rechte beim Abschluss eines Gesellschaftsvertrags mit dem Vater und den Geschwistern sowie innerhalb der Gesellschaft". Die Ergänzungspfleger müssten meiner Ansicht nach nur den Kommanditgesellschaftsvertrag genehmigen und nicht den Grundstücksschenkungsvertrag, da der Schenkungsvertrag nicht mit den einzelnen mdj. Kindern sondern mit der Kommanditgesellschaft vertr. durch den persönlich haftenden Gesellschafter (Kindesvater) geschlossen wird. Die Genehmigung der Ergänzungspfleger wäre wiederum vom Familiengericht zu genehmigen. Ist eine weitere Mitwirkung/Kontrolle betreffend Rechtsgeschäfte der KG durch die Ergänzungspfleger bzw. durch das Familiengericht erforderlich ?

  • M. E. haben die Ergänzungspfleger mit der Schenkung nichts zu tun, es sei denn, die Gründung der KG und die Schenkung würden in einer Urkunde beurkundet sein, was ich mir jedoch nicht vorstellen kann...
    Von daher würde ich mich Dir m. E. anschließen mit Deiner Meinung...

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