Schuldner S stellt nach dem 1. Juli 2014 einen Eigenantrag + RSB + Stundungsantrag. Das hat er schon mal vor rund 1,5 Jahren gemacht, damals aber seinen Stundungsantrag so schlampig ausgefüllt, dass er abgewiesen wurde.
Wann darf ihm denn nun erneut Stundung gewährt werden? Gibt es da eine Sperrfrist oder kann ich als schlampiger Schuldner immer wieder neu loslegen, bis ich endlich einen kompletten Stundungsantrag hinbekomme?