Grunddienstbarkeit als Belastung im Erbbaugrundbuch?!

  • Hallöchen,

    die SuFu bringt mich nicht so recht weiter, aber ihr bestimmt:

    Ich habe wirre Urkunde vorliegen, in denen A dem B ein Erbbaurecht bestellt. Nachdem diverse Kuriositäten schon behoben/geklärt wurden, habe ich jetzt noch einen Aspekt, der mich ins Grübeln bringt:

    U. a. gibt es einen Passus, der wie folgt lautet:

    "Der Erbbauberechtigte räumt dem Eigentümer (des Grundstücks), den Mietern und sonstigen Berechtigten des Flurstücks XY ein kostenloses Geh- und Fahrtrecht über das Flurstück AB (Grundstück, an dem das Erbbaurecht lasten wird) ein."

    Ich lese das immer und immer wieder, aber außer :gruebel: kommt nix bei rum... Der Erbbauberechtigte wird doch nicht Eigentümer des Grundstücks, kann er das Recht überhaupt bewilligen? Und wenn (von mir aus als mittelbar Betroffener), fehlt doch trotzdem die Bewilligung des Eigentümers oder?

    Und weitergedacht: Selbst wenn das irgendwie funktionieren sollte: Das Wegerecht muss doch dann (auch) im Grundstücksgrundbuch eingetragen werden oder!? Je mehr ich darüber nachdenke, desto unklarer wird's. Hilfe! :confused:

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