Gerichtliche Feststellung des Todes bzw. Todeszeitpunktes gem. §§ 39 ff VerschG

  • Sachverhalt:
    Von einer als vermisst gemeldeten Person sind Leichenteile gefunden worden.
    Das Standesamt kann keine Eintragung im Sterberegister vornehmen, da keine Sterbefallanzeige der Kripo vorliegt.
    Die Kripo kann wiederum keine Sterbefallanzeige fertigen, da sie keine Leiche, sondern nur Leichenteile ( ohne Kopf und Rumpf ) "zur Verfügung" hat.
    Es ist ein Verfahren nach den §§ 39 ff VerschG durchzuführen ( kein Todeserklärungsverfahren gemäß §§ 1 VerschG, da der Tod der Person nicht ungewiss ist :(
    Die Knochenfunde konnten eindeutig der vermissten Person zugeordnet werden. Es steht auch fest, dass ein Mensch ohne diese Körperteile nicht lebensfähig wäre.
    Die ( Antragsberechtigten ) Kinder der Verstorbenen möchten nun einen entsprechenden Antrag stellen.
    Gibt es für dieses Verfahren amtliche Vordrucke ( Antrag, Beschlüsse, Verfügungen )?
    Wer hat ein solches Verfahren schon einmal durchgeführt und kann mir Hilfestellung leisten?

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