Klageerwiderungsfrist verpasst

  • Folgendes Problem:

    Gericht stellt Klage zu, verbunden mit einer Terminsladung zum Gütetermin und frühen 1. Termin am 24.10.14.

    Frist zur Klageerwiderung wird (gestern !) verpasst.

    Sollte man die Fristversäumnis entschuldigen oder einfach die Klageerwiderung einen Tag verspätet versenden ? Eine Verzögerung sollte aufgrund der bereits mit der Aufforderung zur Klageerwiderung übermittelten Ladung zum Gütetermin nicht eintreten.

    Bräuchte dringend Meinungen ! DANKE

    Einmal editiert, zuletzt von arcangel71 (5. August 2014 um 15:49)

  • Einfach losschicken! Bei fast drei Monaten bis zum Termin kann die Sache nicht verzögert werden, eine Notfrist ist es auch nicht.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

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