Folgendes Problem:
Gericht stellt Klage zu, verbunden mit einer Terminsladung zum Gütetermin und frühen 1. Termin am 24.10.14.
Frist zur Klageerwiderung wird (gestern !) verpasst.
Sollte man die Fristversäumnis entschuldigen oder einfach die Klageerwiderung einen Tag verspätet versenden ? Eine Verzögerung sollte aufgrund der bereits mit der Aufforderung zur Klageerwiderung übermittelten Ladung zum Gütetermin nicht eintreten.
Bräuchte dringend Meinungen ! DANKE