Betreuungsbeginn 3o.1.1992 und Aufwandspauschale

  • hallo,

    mit Beschluss vom 30.01.1992 ist die Betreuung eingerichtet worden. Nun ( Juli 2014 ) beantragt die Betreuerin erstmals die Aufwandspauschale. Welchen Abrechnungszeitraum lege ich zugrunde ? Wurde in den 90 er Jahren die Aufwandspauschale nicht kalenderjährlich abgerechnet ?

  • Ausgehend vom Betreuungsbeginn sind Betreuungsquartale zu bilden, bis heute.

    alles was vor dem 31.12.2012 liegt ist erloschen. Ansonsten gibts € 399,00 für das letzte volle Jahr.

  • § 1835 Absatz 4 BGB:
    Der Anspruch auf Aufwandsentschädigung erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entsteht, geltend gemacht wird.

    Betreuungsbeginn: 30.01.1992
    Antragstellung: Juli 2014

    heißt: alle Ansprüche, die aus dem Jahre 2012 oder aus vorherigen Jahren stammen, sind erloschen.
    Ansprüche aus 2013 (30.01.2013 bis 29.01.2014) können noch bis März 2015 geltend gemacht werden.
    Ansprüche aus 2014 (30.01.2014 bis 29.01.2015) können erst ab 30.01.2015 geltend gemacht werden.

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