Antragstellerin mit Auskunftssperre

  • Wir wollen für Antragstellerin Sorgerechtsantrags stellen.

    Es besteht ein Bescheid über die Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre zugunsten der Antragstellerin, resultierend aus dem Verhalten des Antragsgegners in der Vergangenheit.

    Sollte man nun ledilgich in dem Original der Antragsschrift die aktuelle Adresse der AS aufnehmen und in der Antragsschrift darauf hinweisen, dass in den Abschriften, die Adresse der AS aufgrund der Auskunftssperre nicht angegeben wird ?!

  • oder in einen neutralen Umschlag mitteilen mit grosser Aufschrift Auskunftssperre keine Einsicht an Dritte

    Wird hier jedenfalls beachtet.

    Bei Deiner Variante besteht die Möglichkeit, dass ein Beteiligter die Akte einsieht und dann die Adresse erfährt.

    gruss

    wulfgerd

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