Hallo liebe Kollegen,
ich bräuchte noch einmal Eure Hilfe: Ich habe eine Teilungsversteigerung bzgl. einer Erbengemeinschaft. Es sind recht viele Erben. Eine Erbin hatte nach der Anordnung den Beitritt erklärt. Nun meldet die Beitritts-Antragstellerin persönliche Forderungen gegen einzelne Miterben an. (von ihr gezahlte Erbbauzinsen, Kosten des Amtsgerichts für den Beitritt, Bestattungskosten bzgl. der Erblasserin) Einen Titel hat sie nicht. Grundsätzlich kann man ja nur im Versteigerungsverfahren aus persönlichen Forderungen Befriedigung erlangen, wenn man betreibt und einen Titel hat. Aber das betrifft doch nur die Vollstreckungsversteigerung oder?
Wie ist es in der Teilungsversteigerung. Dass ich diese Forderungen so nicht berücksichtigen kann ist mir klar, aber könnte ich es wenn sie mir einen Titel beibringen würde? Ich denke selbst dann nicht, aber mir fällt die passende Begründung nicht ein. (ggf. Kommentarstellen??) Ich denke, dass einzige was Sie machen könnte, ist, den Übererlös zu pfänden mit Titel. Ich weiß nicht so recht, was ich ihr antworten soll.
Könnt ihr mir helfen??
Vielen Dank im Voraus....