Sperrvermerk bei ausländischen Konten

  • Hallo,

    ich habe eine Betreuungssache in der die Betroffene mehrere Sparkonten in Frankreich bei der Crédit Agricole in Straßburg hat. Die Konten aufzulösen und auf ein Konto in Deutschland zu übertragen macht m.E. keinen Sinn, da die Verzinsung dort besser ist und das Geld von der Betroffenen selbst dort angelegt wurde.

    Das Guthaben auf den Konten ist nicht unerheblich, deshalb möchte ich die Betreuerin anweisen, einen Sperrvermerk anbringen zu lassen. Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, ob die französischen Banken den Sperrvermerk nach deutschem Recht überhaupt kennen bzw. so etwas überhaupt veranlassen.
    :gruebel:
    Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht?

  • Vorgeschrieben ist der Sperrvermerk auch bei Konten bei ausländischen Banken.
    Die Erfahrung hier am Gericht (grenznah) zeigt, dass die Banken oft nicht mitspielen, manchmal aber auch -wenn auch mit Verzögerung und viel Einsatz des Betreuers- ein Sperrvermerk eingetragen wird.

  • Ich werde den Betreuer jetzt mal anweisen, Sperrvermerke anbringen zu lassen.

    Falls die Bank nicht mitspielt, stehen sich allerdings zwei Grundsätze gegenüber:
    Einerseits soll Mündelgeld nur mit Sperrvermerk angelegt werden, andererseits soll das Geld auch möglichst zinnsbringend angelegt werden.
    Der Betreuer hat sich bei einem Bankberater informiert. Dieser hat gemeint, dass es völlig sinnlos wäre zum jetzigen Zeitpunkt das Geld nach Deutschland zu transferieren, da die Verzinsung auf den dortigen Banken besser sei.

    Was geht vor? Sicherheit oder möglichst zinsbringende (mündelsichere) Anlage?

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