Die Mutter zweier minderjähriger Kinder hat für diese die Erbschaft nach deren Großvater (Vater des Kindesvaters) ausgeschlagen. Zuvor hatte der Kindesvater selbst ausgeschlagen.
Nun möchte Sie selbst auch ausschlagen, obwohl sie mit dem Erblasser nicht verwandt ist, für eine gesetzliche Erbfolge also nicht in Frage kommt.
Die Ausschlagung soll sozusagen "vorsorglich" erfolgen, für den Fall, dass Sie in einem Testament als Erbin eingesetzt wurde.
Hattet Ihr das schon einmal? Geht das?