Hallo alle miteinander...
mir liegt ein Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek gem § 322 AO vor.
Eingetragene Eigentümer ist eine Erbengemeinschaft bestehend aus mehreren Personen. X...Y...Z...
Die Beitragsbescheide des TAV aus den Jahren 2011 und 2012 und der Antrag lauten gegen X...Y... und einen ehemaligen Miterben (A). A hat seinen Erbanteil 2014 an Z übertragen.
Z ist demnach Rechtsnachfolger des A... Benötige ich eine Rechtsnachfolgeklausel??? In der AO bin ich nicht fündig geworden. Nach den Zwangsvollstreckungsvorschriften benötige ich hierfür eine Rechtsnachfolgeklausel.
Vielen Dank