Habe hier einen Antrag nach § 104 ZPO vorliegen. Der RA macht seine Gebühren nach neuem Recht geltend, Klageeingang im Nov. 2013.
Zuvor lief ein Mahnverfahren mit Widerspruch vom 18.07.2013 gegen den Mahnbescheid, also definitiv altes Recht.
Jetzt sagt der RA, dass ihm der Klageauftrag durch die Klägerin erst nach dem 01.08.2013 erteilt wurde.
Irgendwelche Vollmachten sind nicht in der Akte, müssten ggf. nachgefordert werden?
Ich bin jetzt doch ein wenig ins Straucheln geraten, ob es sich tatsächlich bei der Klage um eine neue Angelegenheit handeln könnte. Was sagt ihr dazu?