Tod Betreuer vor Genehmigung KV

  • Ich habe viel zum Tod des Betreuten gefunden... würde mich aber gerne mal kurz verständigen zu dem Fall des todes des Betreuers:

    Der vom Betreuer geschlossene Kaufvertrag wurde zur Genehmigung vorgelegt, nachdem der Betreuer jedoch inzwischen verstorben ist.

    Ich meine, dass ich da jetzt das Genehmigungsverfahren "normal" bearbeite, dann jedoch trotz Doppelvollmacht des Notars die Genehmigung dem neuen Betreuer erteile, so dass er ggf. Rechtsmittel einlegen könnte. (Der neue Betreuer ist momentan noch nicht mal bestellt.)
    Ist das so richtig? Oder muss ich noch was anderes beachten?

    Danke an euch


    (Steinkauz schickt mir vlt einen Link? ;))

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • Der neue Betreuer muss nicht nachgenehmigen, weil der alte Betreuer im Zeitpunkt seines Handelns wirksam amtierte und es für die Vertretungsmacht alleine auf den Zeitpunkt des Vertreterhandelns ankommt (anders als bei der Verfügungsbefugnis). Das Genehmigungsverfahren kann also weiterhin durchgeführt werden.

    Fraglich erscheint alleine, ob die vom alten Betreuer erteilte Vollmacht nach seinem Tod fortbesteht.


  • Fraglich erscheint alleine, ob die vom alten Betreuer erteilte Vollmacht nach seinem Tod fortbesteht.

    gemäß Palandt führt der Tod des Vollmachtgebers i.d.R nicht zum Erlöschen der Vollmacht.
    jedoch - gemäß RdNr. 6 zu § 1828 BGB ist bei einem Wechsel des Vormundes Entscheidung nur dem neuen Vormund bekannt zu machen.

    da wäre ja eigentlich nur die Frage, ob ich oder der bevollmächtigte Notar, der ja sicherlich vom Tod des Betreuers nicht mal Kenntnis hat, das beachten muss.

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