Ich habe viel zum Tod des Betreuten gefunden... würde mich aber gerne mal kurz verständigen zu dem Fall des todes des Betreuers:
Der vom Betreuer geschlossene Kaufvertrag wurde zur Genehmigung vorgelegt, nachdem der Betreuer jedoch inzwischen verstorben ist.
Ich meine, dass ich da jetzt das Genehmigungsverfahren "normal" bearbeite, dann jedoch trotz Doppelvollmacht des Notars die Genehmigung dem neuen Betreuer erteile, so dass er ggf. Rechtsmittel einlegen könnte. (Der neue Betreuer ist momentan noch nicht mal bestellt.)
Ist das so richtig? Oder muss ich noch was anderes beachten?
Danke an euch
(Steinkauz schickt mir vlt einen Link? ;))