Grundstücksverkauf durch Betreuer mit Ratenzahlungsvereinbarung

  • Hallo, ich habe vom Notar einen Vertragsentwurf zugeschickt bekommen zwecks Prüfung der Genehimigungsfähigkeit eines Grundstückskaufvertrages mit Ratenzahlung. Eine Erbengemeinschaft, darunter eine unter Betreuung stehende Miterbin, verkaufen an Dritte. Der vereinbarte Kaufpreis in Höhe von 15.000,00 Euro soll in 60 Monatsraten zu je 250,00 Euro abgezahlt werden. Der Notar sah zunächst von der Beurkundung wegen dieser Ratenzahlungsvereinbarung ab und bat das Betreuungsgericht um Prüfung, ob dieser mir zugesandte Vorvertrag genehmigt werden würde.:gruebel:

  • Ich denke, das dürfte genehmigungsfähig sein, solange die Betreute keinerlei Nachteile davon trägt und ihren Erbteil in Raten bekommt.
    Du hast "Vorvertrag" geschrieben. Wurde tatsächlich ein Vorvertrag beurkundet oder wurde ein Entwurf zur Prüfung vorgelegt?

  • Was sind die wirtschaftlichen Hintergründe für die Ratenzahlung? Es kommt mir etwas eigenartig vor, dass die Käufer - bei niedrigsten Kreditzinsen - einen an sich lächerlichen Betrag von 15.000 € nicht finanzieren können. Oder würden wir selbst gegen Ratenzahlung verkaufen und dann insgesamt fünf Jahre auf den (vollen) Kaufpreis warten - und den jeweiligen Restkaufpreis dann auch noch zinslos stunden? Denn über die Verzinsung des Kaufpreises wurde noch nichts gesagt, so dass ich davon ausgehe, dass auch keine erfolgen soll.

    Wie gesagt: Sehr eigenartig das Ganze, solange man die Hintergründe - so es welche gibt - nicht kennt.

  • Ich sehe das wie Cromwell, möchte aber auch mal den Notar loben, der den Parteien so eine kostenträchtige Nachbeurkundung erspart.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich sehe das wie Cromwell, möchte aber auch mal den Notar loben, der den Parteien so eine kostenträchtige Nachbeurkundung erspart.


    Vermutlich hat er versucht, den Parteien den Ratenkauf auszureden (Ratenkauf endet fast immer in Tränen), es nicht geschafft, und hofft nun auf Mitteilung, dass Ratenzahlung (mit Besitzübergang vor vollständiger Kaufpreiszahlung) nicht möglich ist. "Mein" BetrG hat schon mit einfachen Renovierungsklauseln (Schönheitsreparaturen - auf Risiko des Käufers - schon vor Kaufpreiszahlung) Probleme.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Was sind die wirtschaftlichen Hintergründe für die Ratenzahlung? Es kommt mir etwas eigenartig vor, dass die Käufer - bei niedrigsten Kreditzinsen - einen an sich lächerlichen Betrag von 15.000 € nicht finanzieren können. Oder würden wir selbst gegen Ratenzahlung verkaufen und dann insgesamt fünf Jahre auf den (vollen) Kaufpreis warten - und den jeweiligen Restkaufpreis dann auch noch zinslos stunden? Denn über die Verzinsung des Kaufpreises wurde noch nichts gesagt, so dass ich davon ausgehe, dass auch keine erfolgen soll. Wie gesagt: Sehr eigenartig das Ganze, solange man die Hintergründe - so es welche gibt - nicht kennt.


    Das sehe ich ebenfalls so. Von einer Genehmigungsfähigkeit würde ich nicht ausgehen.

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