Hallo, ich muss Kosten in einer Personenstandssache abrechnen nach dem GNotKG.
Das Verfahren an sich ist gebührenfrei, § 48 PStG. Jedoch sind im Verfahren zwei Zustellungen angefallen. Nun meine Frage: Darf ich diese Kosten gem. Nr. 31002 GNotKG in Rechnung stellen?
Der Geschäftswert wurde auf 3.000,00 EUR festgesetzt. Bei Nr.21002 steht dabei, dass ich diese Auslagen neben Gebühren, die sich nach dem Geschäftswert richten, nur erheben darf, wenn mehr als 10 Zustellungen angefallen sind. Nun habe ich aber gar keine Gebühren.
Andererseits dient diese Regelung ja dazu, dass man sagt, dass die ersten 10 Zustellungen bereits in der Gerichtsgebühr enthalten sind.
Könnt ihr mir weiterhelfen?