Zustellungskosten Gebührenfreiheit PStG

  • Hallo, ich muss Kosten in einer Personenstandssache abrechnen nach dem GNotKG.
    Das Verfahren an sich ist gebührenfrei, § 48 PStG. Jedoch sind im Verfahren zwei Zustellungen angefallen. Nun meine Frage: Darf ich diese Kosten gem. Nr. 31002 GNotKG in Rechnung stellen?

    Der Geschäftswert wurde auf 3.000,00 EUR festgesetzt. Bei Nr.21002 steht dabei, dass ich diese Auslagen neben Gebühren, die sich nach dem Geschäftswert richten, nur erheben darf, wenn mehr als 10 Zustellungen angefallen sind. Nun habe ich aber gar keine Gebühren.

    Andererseits dient diese Regelung ja dazu, dass man sagt, dass die ersten 10 Zustellungen bereits in der Gerichtsgebühr enthalten sind.

    Könnt ihr mir weiterhelfen?

  • Keine Gebühren + keine Auslagen. Sozusagen auf Kosten der Staatskasse ;)
    Gebühren ist eindeutig: Vorbemerkung zu Abschnitt 2 Übrigen Verfahren und 31002 sagt auch klar: Mehr als 10 Zustellungen. Ohne Kosten weglegen.

  • nur als Nachfrage: Woraus ergibt sich die Zuständigkeit des Rechtspflegers für den Kostenansatz in dieser sonstigen freiwilligen Gerichtssache ?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!