Pfändung einer Miteigentumsanteils einer Eigentümerbriefgrundschuld

  • Hallöchen so
    Ich habe folgendes Problem.
    Wir haben einen Titel gegen einen Schuldner vorliegen. Dieser Schuldner war Miteigentümer (mit seiner geschiedenen Ehefrau) eines Hauses. Dieses Objekt wurde nunmehr im Wege der Teilungsversteigerung versteigert. Verteilungstermin bezüglich des Bargebotes hat bereits stattgefunden. In dem Teilungsplan besteht eine Briefgrundschuld (Brief wurde jedoch nicht vorgelegt) zugunsten der Eheleute (ehemalige Eigentümer).

    Jetzt soll ich diese Briefgrundschuld bzw. Fremdgrundschuld pfänden. HILFE!!!!

    Kann mir jemand helfen bzw. hat jemand ein Muster?


  • Die Pfändung der Eigentümerbriefgrundschuld erfolgt nach §§ 857 Abs. 6, 830, 829 ZPO durch Pfüb. Die Grundschuld ist unter Abschnitt "G" zu bezeichnen. Nähere Infos dazu unter Stöber Forderungspfändung ab Rn 1913. Mit der Briefwegnahme ist ggfls. der Gerichtsvollzieher zu beauftragen.

    Ob die zuvor durchgeführte Teilungsversteigerung auf den Bestand der Grundschuld Einfluss hat, kann aufgrund fehlender Details nicht beurteilt werden. Am besten ins Grundbuch schauen, wenn der Erwerber eingetragen ist und die Grundschuld steht noch drin, kannst du pfänden.

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